Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)

ACHT, Peter: Ein Registerbuch des Bischofs Nikolaus von Regensburg (1313–1340)

Ein Registerbuch des Bischofs Nikolaus von Regensburg (1313—1340) 115 Kanzlei erklärt werden darf, so entbehrt das Register Bischof Nikolaus’ doch jeder Spur geographischer, inhaltlicher, sprachlicher oder zeitlicher Ordnung, wie sie selbst schon in einigen der älteren Fürstenregister zu erkennen ist4). Mag auch die Forschung im Register Bertholds von Tuttlingen zahlreiche Fälle nachträglicher Registrierung festgestellt haben, so richtet sich der Kern der Anlage doch nach zeitlich kontinuierlichen Gesichtspunkten * 2), von denen in Regensburg, von einzelnen Fällen abgesehen, noch keine Spur zu entdecken ist. Wenn in Regensburg Registraturvermerke auf der Rückseite der Reinschriften noch ganz fehlen, so zeigen bereits einzelne Diplome Heinrichs VII. Vermerke über vorgenommene Registrierung 3 4 5 6 7 8). Da­gegen stellt Erben nur bei zwei der von ihm geprüften 24 Originale, die von Berthold in das Register aufgenommen wurden, Registratur­vermerke fest 4). Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Form des Eintrages, indem die Buchungen im Register Bertholds sich auf kurze, objektiv gefaßte Regesten beschränken und nur vereinzelt Urkunden mit dem gesamten Wortlaut aufgenommen sind 5), während der Regens­burger Registrator, von wenigen Ausnahmen abgesehen, den vollen Text der Urkunde übernimmt, bei dem nur wenige allgemeine Formeln gekürzt sind, und damit eine Entwicklung erreicht, die in der Reichs­kanzlei erst aus den Registern Karls IV. bekannt ist6). Im Fragment der Jahre 1330/32 überwiegen dagegen subjektiv gefaßte Urkunden­auszüge 7), deren Text jedoch gegenüber den Reinschriften stark gekürzt ist. Nur äußerlicher Art ist die Übereinstimmung in der doppelspaltigen Anlage, die bei Berthold, wenigstens für die „Preces primariae“ 8), in Regensburg dagegen für den größeren Teil der Hs. durchgeführt ist. Wie in Regensburg von einer vollständigen Aufnahme aller aus­gehenden Stücke nicht die Rede sein kann, so lassen sich auch im So eine geographische Anordnung in den Registern der Grafschaft Holland und in Brandenburg. 2) Erben, a. a. O., S. 12, Spalte 2 ff. — Demgegenüber sind im jüngeren Fragment weit häufiger verschiedene Seiten mit gleichzeitigen Einträgen versehen. 3) Bresslau, a. a. O., S. 132, Anmerk. 2. 4) A. a. 0., S. 54, Spalte 2 f. 5) Bresslau, a. a. O., S. 134. — Zatschek, a. a. O., S. 110. 6) Seeliger, a. a. O., S. 312. 7) Bresslau, a. a. O., S. 136. 8) Erben, a. a. O., S. 10, Spalte 2.

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