Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)
ACHT, Peter: Ein Registerbuch des Bischofs Nikolaus von Regensburg (1313–1340)
116 Peter Acht Register Bertholds zahlreiche Auslassungen nachweisenx). Vollständigkeit ist aber auch bei anderen Registern selten erreicht 1 2). Im Prinzip der Anlage besteht insofern eine gewisse Ähnlichkeit, als auch Notar Berthold häufig ganze Seiten und Teile von Seiten ausläßt und erst später mit Urkunden beschreibt, die zeitlich keineswegs in die Reihenfolge der früheren Einträge gehören 3). Beide Register lassen im großen ganzen die Hand eines einzigen Registrators erkennen; dieser beschränkt sich nicht allein auf die Führung des Registers, sondern betätigt sich auch bei anderen Kanzleigeschäften, insbesondere bei der Ausfertigung von Reinschriften 4). Irgendein Einfluß der Reichskanzlei auf die in Regensburg geübte Registrierungstechnik, soweit er sich durch einen Vergleich mit den Registern Kaiser Ludwigs erschließen ließe, hat also trotz mancher Gemeinsamkeit nicht bestanden. Wir werden uns mit der Feststellung begnügen müssen, daß Bischof Nikolaus zwar die Reichsregister gekannt hat, durch sie auf die Vorteile dieses Hilfsmittels hingewiesen wurde, in der Anlage seines Registers jedoch eigene Wege gegangen ist. Wenn auch nicht übersehen werden darf, daß die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts die Zeit ist, in der andere deutsche Fürstenkanzleien mit der Anlage von Registerbüchern begonnen haben, so bedarf doch eine derartige Einführung, die einen grundlegenden Fortschritt in der Geschäftsführung einer Kanzlei erkennen läßt, irgendeiner persönlichen Anregung. Bock führt mit Recht Parallelen, wie sie zwischen den ältesten holländischen Registern und gleichzeitigen Hs. in Frankreich und England bestehen, auf persönliche Einflüsse zurück, in dem einen Fall auf die Heirat Wilhelms III. von Hennegau- Holland mit Johanna von Valois 5), in dem anderen auf die Reise eines englischen Notars in Begleitung Eduards III. auf das Festland 6), nicht zu vergessen die vielfachen Beziehungen, die zu der Kurie bestanden haben. So dürfte auch das Auftreten der Wittelsbacher 1) Erben, a. a. O., S. 49, Spalte 1 ff. 2) Zatschek, a. a. O., S. 109. 3) Erben, a. a. O., S. 14, Spalte 1 ff. 4) Erben, a. a. O., S. 53, Spalte 1, Anmerk. 2, weist Berthold von Tuttlingen die Mundierung mehrerer Urkunden nach. s) A. a. O., S. 527. 6) A. a. O., S. 529.