Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)
ACHT, Peter: Ein Registerbuch des Bischofs Nikolaus von Regensburg (1313–1340)
114 Peter Acht Doch erlaubt die äußerst dürftige Überheferung der Trierer Hs., die zeitlich gesehen als eines der ältesten Beispiele bisher bekannter Registerführung an dem Hofe eines Reichsfürsten anzusehen ist, keine sicheren Vergleichsmöglichkeiten 1). Sie besteht aus 14 Papierblättern, von denen Fol. 2—12 46 Urkunden auszugsweise in einem Zug eingetragen enthalten 2). Sie gehören in die Jahre 1311—1313, in denen Balduin bei seinem Bruder in Italien weilte. Erst mit Fol. 10 (1313) erfolgt chronologischer Eintrag. Vorher besteht weder sachliche noch zeitliche Anordnung. Mit Fol. 12' betätigt sich eine zweite Hand mit dem Eintrag von Urkunden, die nach der Rückkehr Balduins aus Italien ausgestellt sind. Vollständigkeit ist für diese wenigen Jahre keineswegs erreicht. Ob sich aus der Anlage beider Register Rückschlüsse auf die Anlage der Reichsregister unter Heinrich VII. ziehen lassen, möchte ich entschieden bezweifeln. Nach allem, was wir wissen, war das Registerwesen unter dem ersten Luxemburger bedeutend weiter entwickelt als unter seinem wittelsbachischen Nachfolger3). Wenn auch die beiden Registerfragmente Kaiser Ludwigs gegenüber der Verwaltung unter Heinrich VII. einen Rückschritt darstellen, so übertreffen sie doch bei weitem durch Anordnung und System die Regensburger Technik. Trotz der Gleichzeitigkeit beider Bruchstücke mit dem Registerbuch Bischof Nikolaus’ — das Fragment Bertholds von Tuttlingen enthält Urkunden aus den Jahren 1322 November 22 bis 1327 Januar, das andere von 1330 Mai bis 1332 Dezember4) — läßt sich keinerlei Verbindung zum Buchungswesen des Regensburgers feststellen. Selbst wenn die Vierteilung des Bertholdschen Registers in bayerische, italienische und Reichsangelegenheiten sowie die „Preces primariae“ mit dem weit größeren Aufgabenkreis der kaiserlichen x) W. Friedensburg, Beiträge zu den Regesten des Erzbischofs Balduin von Trier, 1311 —1313. Westdeutsche Zeitschr., Bd. 3 (1884), 299—304. — Anderseits macht Zatschek, a. a. O., S. 113 besonders „auf die Einflüsse der französischen Königskanzlei auf die deutsche Reichskanzlei im späten Mittelalter“ aufmerksam. „Die Abhängigkeit der Luxemburger von französischen Vorbildern würde eine Erklärung bieten, warum unter Heinrich VII. Register in weiterem Umfang angelegt wurden.“ 2) Auf Fol. 1 hat Balduin eigenhändig mehrere Rechnungsbelege vermerkt, vgl. Karl Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter. Bd. 2 (1885), 683 f. 3) Zatschek, a. a. 0„ S. 109. 4) Erben, a. a. 0., S. 13, Spalte 2. — Bresslau, a. a. 0„ S. 133 ff.