Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)

ACHT, Peter: Ein Registerbuch des Bischofs Nikolaus von Regensburg (1313–1340)

no Peter Acht Urkunden aus dem Jahre 1320 als auch für die der dreißiger Jahre bis zum Tode des Bischofs (1140 Oktober 11). Diese Haupthand trug sowohl Urkunden in deutscher als auch in lateinischer Sprache ein. Sie nahm vereinzelt Verbesserungen im Text vor 1). Von ihr stammen ferner die Inhaltsangaben bei Beginn eines neuen Eintrages, die dadurch den Charakter von Kanzlei­vermerken erhalten 2). Und vielleicht geht auf sie auch die älteste Foliierung zurück. Der Name des Registrators ist nicht bekannt; weder in der Hs. noch in zeitgenössischen Urkunden wird seiner Erwähnung getan. Von einer Reihe von Einträgen sind die Originale erhalten. Soweit sie bisher verglichen werden konnten3), ließ sich feststellen, daß sie durchwegs von der Hand des Registrators mundiert sind. Dies ist der Fall bei der für Kloster Ebersberg ausgestellten Urkunde von 1320 Oktober 1 (Fol. 15) 4), bei der der Schreiber zwei im Text des Originals durch Rasur vorgenommene Verbesserungen ins Register durch Durchstreichen und Überschreiben übernahm 5). Die Schrift des Registrators läßt sich ferner bei zwei Originalen erkennen, die zur Prozeßgruppe im Streit des Bischofs mit der Stadt gehören 6), außerdem bei einer Urkunde für Kloster Ensdorf von 1327 1) Auf Fol. 23' sind zweieinhalb Zeilen gestrichen, vgl. MB., Bd. 53, Nr. 402 (im Druck nicht berücksichtigt); anderthalb Zeilen gestrichen, die Zeugen mit anderer Tinte nachgetragen auf Fol. 28 = MB„ Bd. 53, Nr. 414. 2) Sie kommen nicht regelmäßig vor; wo sie aber vorhanden sind, da erfolgt ihr Eintrag mit gleicher Tinte und demselben Duktus wie der Text der Urkunde. 3) Noch bestehende Schwierigkeiten in der Benutzung einzelner Bestände des Bayer. Hauptstaatsarchivs verhindern vorläufig die gesamte Erfassung der erhaltenen Originale. 4) Regesta Boica, Bd. 6, S. 19; Original im Bestand Kloster EbersbergUrk. Fasz. 7. 5) In der 5. Zeile des Originals steht zuerst ,,a nobis in feodum tenuit“, „nobis“ ist durch Rasur getilgt, durch „ipsis“ ersetzt und der Präposition ein b hinzu­gefügt. Im Register streicht der Schreiber „nobis“ durch, überschreibt „ipsis“ und korrigiert aus dem a durch Hinzufügen des b ein „ab“. Die gleiche Verbes­serung geschieht in der folgenden Zeile nochmals. Bei einer dritten Stelle läßt sich in der Reinschrift keine Rasur erkennen. Im Register ist jedoch über „conventum“ das Wort „monasterium“ übergeschrieben, ohne ersteres zu tilgen. 6) MB., Bd. 53, Nr. 408 (drittes Regest) auf Fol. 26—26' und Nr. 411 auf Fol. 27—27'. Von seiner Hand stammen außerdem Urkunden Bischof Nikolaus’, die nicht registriert sind, so für Propst Friedrich von Obermünster von 1315 Oktober 11, für den bischöflichen Diener Rudolf von 1319 Mai 6, beide in deutscher Sprache, für den Domkanoniker Eberhardus de Capella von 1326 und für das Domkapitel von 1340 Januar 9, beide in lateinischer Sprache, sämtlich im Bestand „Hochstift Regensburg Urk.“.

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