Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)

ACHT, Peter: Ein Registerbuch des Bischofs Nikolaus von Regensburg (1313–1340)

108 Peter Acht Stadt, beide vom 3. August1), und eines dritten an Bischof Nikolaus vom 20. August 2) mit gleicher Tinte in einem Zug. Die beiden älteren gelangten also erst mit dem Eintreffen des um 17 Tage jüngeren Briefes in die Hand des Registrators, was durch die verschiedenen Empfänger auch durchaus erklärlich ist. Eine Aufforderung des Bischofs Konrad von Freising an alle Geistlichen seiner Diözese vom 27. August, das über Regensburg verhängte Interdikt zu verkünden, beschließt diese Gruppe 3). Auch dieses Stück ist wiederum mit anderer Tinte eingetragen. Deutlich ergibt sich bei dieser Gruppe protokollarischer Register­eintrag, je nachdem eine Urkunde von der Kanzlei ausgefertigt wird oder eine Antwort an den Bischof oder ein diesen betreffendes Schreiben an andere Beteiligte des Prozesses ein trifft. Ähnlich verhält es sich mit den Schriftstücken, die anläßlich der Absetzung des Schottenabtes und des Priors von Weih-St. Peter in den Jahren 1321/22 erwachsen sind (Fol. 34—44), wobei auch frühere Prozeßunterlagen wie ein Visitationsprotokoll von 1319 Mai 12 Auf­nahme finden. Ausdrücklich vermerkt der Registrator, derselbe, der auch die soeben besprochenen Urkunden eingetragen hat, in diesem Fall als Überschrift „Datum per copiarn“ (Fol. 4P). Über den Ab­schriften zweier Urkunden Papst Johanns XXII. an den Schottenabt und die Stadt von 1321 März 17 und Februar 17 (Fol. 34') 4) ist vom gleichen Schreiber vermerkt: Copia litterarum papalis (getilgt) exhibita domino episcopo per notarium civitatis Ratisponensis. Der Bischof erhält also Abschriften dieser für ihn bedeutsamen Schreiben vom städtischen Notar ausgehändigt, die anschließend in das Register aufgenommen werden. Laufender Eintrag je nach Ein-, bzw. Ausgang der Schriftstücke erfolgt auch bei einer dritten Gruppe, dem Streit des Bischofs mit den Herzogen von Niederbayern um die Klauensteuer (Fol. 45—49'). Doch sind die soeben erwähnten Gruppen die einzigen größeren Umfangs, bei denen laufender Eintrag ohne Unterbrechung durch andere Stücke erfolgt ist. Nahezu alle übrigen Urkunden sind Einzeleinträge, 1) MB., Bd. 53, Nr. 417 und 416, mit der Aufforderung an das Domkapitel, dem Bischof beizustehen, und an die Stadt, sieh mit diesem auszusöhnen. 2) MB., Bd. 53, Nr. 420, worin er dem Bischof mitteilt, daß er den Bann über die Regensburger Bürger in seiner Diözese verkünden lasse. 3) MB., Bd. 53, Nr. 421. Der Eintrag im Register ist unvollständig; der Druck folgt dem erhaltenen Original. 4) Vgl. S. 103, Anmerk. 4.

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