Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)
ACHT, Peter: Ein Registerbuch des Bischofs Nikolaus von Regensburg (1313–1340)
Ein Registerbuch des Bischofs Nikolaus von Regensburg (1313—1340) 107 Mit dem nächsten Eintrag zum 27. April tritt Tintenwechsel ein *). Wiederum mit anderer Tinte niedergeschrieben ist eine Urkunde des Bischofs an die Bürger von 1321 (ohne Tagesdatum) 1 2); hier ist auch das Jahr mit anderer Tinte nachgetragen. Die Urkunde dürfte inhaltlich in die Zeit zwischen 27. April und 9. Juni einzureihen sein. Es folgt, wiederum unter Tintenwechsel, ein Mandat des Bischofs an Propst Heinrich von St. Mang vom 9. Juni 3). Die über mehrere Regensburger Bürger ausgesprochene Exkommunikation vom 19. Juni, gleichfalls unter Tintenwechsel, wurde wieder getilgt4 5). Zwischen ihr und einer Neuausfertigung, die geringe textliche Änderungen aufweist, ist mit anderer Tinte die Antwort des Propstes von St. Mang an den Bischof vom 11. Juni eingetragen6). Da die erste Fassung des Exkommunikationsediktes anscheinend nicht die Billigung des Bischofs gefunden hat, wurde sie kassiert. Vor der zum gleichen 19. Juni ausgestellten Neuausfertigung ging aber die auf den 11. Juni datierte Antwort des Propstes ein, die infolgedessen zwischen die beiden Fassungen der Exkommunikationsurkunde aufgenommen wurde; sie unterscheidet sich von beiden Einträgen wiederum durch andere Tinte. Eine dritte Verurteilung Regensburger Bürger steht in einer Urkunde vom 27. Juni6). Da sie mit gleicher Tinte wie die vorhergehende niedergeschrieben ist, erfolgte ihr Eintrag zusammen mit der zweiten Ausfertigung vom 19. Juni. Anscheinend wurde die Neuausfertigung auf das ursprüngliche Datum zurückdatiert, der Eintrag ins Register geschah aber erst zum 27. Juni. Zwei Urkunden des Bischofs, die Verhängung des Interdikts über die Stadt und der Befehl an alle Kirchenvorstände der Regensburger Diözese, Exkommunikation und Interdikt zu verkünden und zu beobachten, vom 14. Juli und 7. August, sind wiederum mit verschiedener Tinte geschrieben7). Dagegen erfolgte der Eintrag zweier Schreiben des Salzburger Erzbischofs an das Domkapitel und die 1) Bischof Nikolaus widerlegt in einem Schreiben an Papst Johann XXII. die Appellation der Stadt = MB., Bd. 53, Nr. 404. 2) Mahnung an die Bürger, ihre Rechtsverletzungen gegen Bischof und Klerus wiedergutzumachen = MB., Bd. 53, Nr. 408. 3) Mit der Weisung, die vorhergehende Urkunde den Bürgern bekanntzugeben = MB., Bd. 53, Nr. 408. 4) MB., Bd. 53, Nr. 410. 5) MB., Bd. 53, Nr. 408. 6) MB., Bd. 53, Nr. 411. 7) MB., Bd. 53, Nr. 414 und 419.