Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift
GRILL, Heinz: Die ältesten „Turcica“ des Haus-, Hof- und Staatsarchivs
Die ältesten „Turcica“ des Haus-, Hof- und Staatsarchivs. Von Heinz Grill. Art und Zielsetzung der im folgenden beginnenden Zusammenstellung lassen eine kurze Vorbemerkung zweckmäßig erscheinen. Zu den wesentlichsten Aufgaben des Archivars dürfte neben der erfassenden Ordnung die klärende Erschließung der Archivalien zu zählen sein. Beide Tätigkeiten sind gleichermaßen unerläßlich. Die erstgenannte fällt in den Bereich synthetischen Aufbaus; sie faßt einzelne Bestände und Bestandsgruppen nach bestimmten Grundsätzen zu höheren Einheiten zusammen. Die zweite kann hingegen als analytisch bezeichnet werden, da sie, von einem inneren Gesichtspunkt ausgehend, aus den synthetisch hergestellten Betreifsgruppen das innerlich Zusammengehörige einzeln ausscheidet, um daraus neue, sinngemäße Einheiten zu bilden. Der erste Vorgang gehört dem Gesichtskreis des Beamten, des Archivars im bürokratischen Sinne an, der zweite jenem des Historikers, bzw. des Wissenschafters schlechthin. Richtschnur der rein archivarischen Ordnungstätigkeit ist seit geraumer Zeit das vielberufene Provenienzprinzip. Es hat den unleugbaren Vorteil einer einfachen, meist unzweideutigen und allgemein anwendbaren, dabei entwicklungsmäßig natürlichen Ordnungsgrundlage. Für den Wissenschafter hingegen, der, sei es als Beamter, sei es als selbständiger Forscher, eine bestimmte Richtung verfolgt, bedeutet dieses Prinzip oft genug eine Erschwernis, ja es mag ihm bisweilen die Auffindung mancher seinen Zwecken dienender Materialien geradezu unmöglich machen. Es ergibt sich hieraus, solange keine alle Bestände bis ins einzelne gleichmäßig umfassende Generalkartei vorliegt, die unabweisbare Notwendigkeit, die nach dem Herkunftsgrundsatz geordneten Archivalien von ihrem speziellen Inhalt her eigens zu erfassen und zu registrieren. Im Haus-, Hof- und Staatsarchiv konnte das noch zu Arneths Zeiten x) dem Betreffsgrundsatz unterlegene Provenienzprinzip trotz b Vgl. Gesamt-Inventar des Wiener Haus-, Hof- und Staats-Archivs, I, 11.