Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift
GRILL, Heinz: Die ältesten „Turcica“ des Haus-, Hof- und Staatsarchivs
128 Heinz Grill aller späteren Bestrebungen nicht folgerichtig zur Durchführung gelangen. So weist der zur Zeit geltende „Generalkatalog“ neben den Abteilungen „nach Archivprovenienzen“ noch jene nach „Formaten", „territorialen Betreffen“ und „Sachbetreffen“ auf. Von der zweiten Gruppe, die einen Sonderfall darstellt und Urkunden, Handschriften und Bücher umfaßt, abgesehen, muß festgestellt werden, daß die Abteilungen nach territorialen und sachlichen Betreffen für den Forscher eine Wohltat bedeuten — würden, wenn sie nicht immer wieder ihrer Ergänzung aus den herkunftsmäßig geordneten Beständen bedürften. Sehen wir uns zum Beispiel die für die vorliegende Arbeit in erster Reihe in Betracht kommenden „Turcica“ an. Hier liegt eine in sich geschlossene, aus Archivalien der Reichshofkanzlei, der niederösterreichischen Regierung, der Staatskanzlei, des Hofkriegsrats und anderer Provenienzen zusammengetragene Aktensammlung vor, die, zusammengenommen mit der aus der allgemeinen Urkundenreihe ausgeschlossenen Serie der türkischen Urkunden, ein bequem zur Verfügung stehendes Arbeitsfeld darzustellen scheint. Bei näherer Betrachtung aber ergibt sich, daß die als „Turcica“ bezeichnete Aktengruppe tatsächlich nur einen Bruchteil der für die Geschichte der Türkei und ihrer Beziehungen zum Habsburgerreich wesentlichen Archivbestände enthält. Sie erweckt beispielsweise den Eindruck, als setzten diese Bestände erst allmählich mit dem zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts ein. Daß dies keineswegs den Tatsachen entspricht, zeigt die nachfolgende Zusammenstellung. Mit ihr soll der erste Schritt dazu unternommen werden, die für die Geschichte der islamischen Welt in Betracht kommenden Aktenstücke und Urkunden des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in chronologischer Reihenfolge und unter Angabe des Archivbestandes, dem sie zur Zeit angehören, zu erfassen. Vollständigkeit darf dabei fürs erste nicht erwartet werden; sie ist angestrebt, doch wird es zu ihrer Verwirklichung noch einiger Zeit bedürfen. Die Angaben über die einzelnen Stücke erfolgen regestenartig, gehen aber, um den schematisierenden Charakter eines Regestenwerks, das Wichtiges und Unwichtiges gleichmäßig behandelt, zu vermeiden, in Fällen von größerer Bedeutsamkeit darüber hinaus, bei denen die wesentlicheren Partien wörtlich wiedergegeben werden. Es soll dadurch neben dem rein archivalischen Überblick noch eine geschichtliche Überschau geboten werden, die auch ohne Einsichtnahme in die Akten eine klare Vorstellung von dem darin enthaltenen Tatsachenmaterial vermittelt.