Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift

GOLDINGER, Walter: Von Solferino bis zum Oktoberdiplom

Von Solferino bis zum Oktoberdiplom 121 Gewalt durch eine Konstitution zu gestatten und lieber allen Stürmen entgegentreten zu wollen“, aber schon die nächste Sitzung äm 5. Juli, der Benedek beigezogen wurde, stellte doch wieder, gerade unter dem schweren Druck der Verhältnisse in Ungarn, das Problem einer allgemeinen Konstitution für das ganze Reich zur Debatte 1). Franz Joseph wiederholte nachdrücklich seinen Entschluß, eine Repräsentativ­verfassung nicht bewilligen zu wollen. Da hatte sich eine neue Schwierig­keit aufgetan, nicht nur die Frage der gleichmäßigen Behandlung der österreichischen Länder gegenüber den Zugeständnissen, die Ungarn erhalten sollte, trat wieder in den Vordergrund, auch die Haltung des „Verstärkten Reichsrates“ selbst, den manche schön in eine kon­stitutionelle Richtung einschwenken sahen, gab Anlaß zu Bedenken 2). Franz Joseph selbst scheint über den Mehrheitsbericht des 21er- Ausschusses nicht erbaut gewesen zu sein, er hat offenbar eine Kompetenzüberschreitung darin erblickt. Thun notierte sich die schroffe Bemerkung des Kaisers: „Das geht sie (die Reichsräte) nichts an, sie haben ihren Rat zu geben und nichts weiter; wir haben keine Konstitution“. Thun suchte dem Kaiser zu erklären, wie er sich seit einem Jahr bemühe, ihm begreiflich zu machen, daß es sich um ganz verschiedene Ideen handle, was den Inhalt der Anschauungen Goluchowskis und jenen der Auffassung seines Kreises ausmache. Der Weg des Innenministers sei nichts anderes als eine Fortsetzung des bisherigen Systems. Und wenn die Reichsräte zur Überzeugung gelangen, daß der beschrittene Weg ins Verderben führt, „wie können sie anders als es dort auszusprechen, wo es öffentlich wird“. Freilich gebe es keine Konstitution, der Reichsrat müsse sich aber doch die Überzeugung verschaffen, was die Regierung eigentlich wolle und ob er damit einverstanden sein könne 3). Daß diese Körperschaft ein hohes Niveau in Argumentation und Debatte zu wahren wußte, beweisen die Sitzungsprotokolle4), die Analyse der geistigen Strömungen, die dort ihren Ausdruck fanden, hat Josef Redlich gegeben, der das politische Ideengut jener Notabein­versammlung und die Wurzeln, aus denen es sich herleitete, zu erfassen suchte. Indes, als diese Dinge im Reichsrat öffentlich diskutiert wurden, da waren in einem ganz anderen Kreis schon die grund­legenden Entscheidungen gefallen. In den „Schönbrunner Konferenzen“ 1) Redlich, a. a. O., 510. 2) Redlich, a. a. O., 521 ff. 3) D 568. 4) Verhandlungen des verstärkten Reichsrathes, 2 (1860), 36 ff.

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