Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift
GOLDINGER, Walter: Von Solferino bis zum Oktoberdiplom
Von Solferino bis zum Oktoberdiplom 119 Altkonservativen in Ungarn und die feudal-konservativen Hochadeligen diesseits der Leitha immer näher aneinander heranrückte. Freilich unterschiedliche Auffassungen gab es nicht wenige. Fehlte doch den österreichischen Feudalen jener alles überwölbende geistige Überbau, der für die Altkonservativen in Ungarn in der Idee der Stephanskrone und in dem unabdingbaren Grundsatz der politischen Nation gegeben war. So mußten sich denn in mancher Beziehung Reibungen ergeben. Die Sprachenfrage stellt einen solchen Komplex dar, weil hier ein Einklang schwer herzustellen war 1). Ebenso lagen in der österreichischen Reichshälfte die sozialen, wirtschaftlichen und administrativen Verhältnisse ganz anders. Der Anstoß, der aus Ungarn kam, drängte aber auch hier zur Schaffung neuer Formen. Dazu sollten die Projekte dienen, die Goluchowski hinsichtlich der Neuordnung der Landgemeinden und später in den Entwürfen von Landesstatuten zur Erörterung brachte 2). Auch in dieser Frage schied sich die Meinung Thuns und seines Kreises deutlich von den Anschauungen der Mehrheit der Ministerkonferenz, der schließlich auch Franz Joseph beipflichtete 3). Clam und Thun befürchteten, daß ein Abgehen von den „gegebenen“ Autoritäten und eine Stärkung der Idee der gewählten Autoritäten eine Rückkehr zu den Begriffen von 1849, die sich als unausführbar erwiesen hätten, bedeuten würden. Würden die Bezirksgemeinden auf dieser Basis geschaffen, wäre es unvermeidlich, auch die Landtage so zu konstruieren. Die Einführung beratender Versammlungen an der Seite der administrierenden Beamten müßte notwendig in einem modernen konstitutionellen Reichstag ihren Abschluß finden. Wohl sollten der Großgrundbesitz aus dem Gemeindeverband ausgeschieden werden, Wert hätte aber eine solche Maßnahme nur dann, wenn man damit „zur Wiederherstellung einer naturgemäßen, organischen konservativen Gestaltung der öffentlichen Zustände“ gelangen könnte. Die Aristokratie war sich dabei bewußt, daß es die letzte Gelegenheit war, in dieser Frage ihre Wünsche durchzusetzen, jetzt werde die Ausscheidung des Gutsbesitzes dem Bauer noch natürlich erscheinen, der jetzigen Generation, die schon unter den neuen Verhältnissen aufgewachsen sei, aber nicht mehr. Eine willkürliche Gesetzgebung habe das naturgemäße Verhältnis zwischen den Herren und den Bauern geradezu auf den Kopf gestellt, auf diese Weise werde der entscheidende *) D 572, 573, 574. 2) D 580, 581; Redlich, a. a. O., 583 ff. 3) Ebenda, 597.