Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 2. (1949)
Erste Konferenz der österreichischen Archivleiter am 20. und 21. Oktober 1948
30 Archivberichte I als bisher auf die Kenntnis moderner Sprachen geachtet werden. Die Anrechnung der Institutsjahre als Vordienstzeiten ist anzustreben. 2. Als weiterer Beratungsgegenstand nahm die Frage der Wiedererrichtung des Archivamtes, dessen Reaktivierung das Bundeskanzleramt zugestimmt hatte, einen breiten Raum ein. Die Vertreter der Landes - archive begrüßten diese Sachlage, wünschten aber in der Durchführung des Archivalienschutzes, für den ja die Länder weitgehend die Mittel bereitzustellen haben, tunlichst freie Hand zu behalten. Die Länder würden auch mehr Interesse dafür aufbringen, wenn sie selbst damit befaßt sind. Als allgemeine Auffassung ergab sich schließlich, daß am besten die Landesarchivdirektoren persönlich als Landeskonservatoren für den Archivalienschutz zu bestellen seien, die diese Agenden als Organe der Vollziehung in mittelbarer Bundesverwaltung zu besorgen hätten. Am besten wäre es, diese Kompetenzen nicht nur in einer Geschäftsordnung des Archivamtes, sondern auch parallel in den Neufassungen der Dienstordnungen der Landesarchive festzuhalten. 3. Für den Fall einer Reaktivierung des Archivbeirates wäre ein Geschäftsausschuß zu bestellen, dem unter Vorsitz von Generaldirektor Prof. Santifaller Hofrat Dr. Seidl und die Landesarchivdirektoren Geyer, Lechner und Strassmayr angehören sollten. Dieser Geschäftsausschuß hätte sich vor allem mit der Vorbereitung von Richtlinien für die Skartierung und die notwendige Beteiligung der Archive zu befassen. 4. Die Fixierung von Ablieferungsfristen, nach denen die Behörden und Gerichte die dauernd aufzubewahrenden Akten den Archiven übergeben müssen, sei anzustreben. .5. In der Frage der Erweiterung der Benützergrenze kamen die in den einzelnen Ländern geltenden Bestimmungen zur Erörterung, doch überwog die Meinung, es bei dem bisherigen Zustand zu belassen. 6. Wegen der in einzelnen Ländern, besonders in Nieder Österreich, bestehenden Schwierigkeiten in der ressortmäßigen Unterstellung der Archive wurde beschlossen, den Standpunkt zu vertreten, daß die Archive als eigene, weitgehend selbständige Landesanstalten zu gelten hätten. 7. Im Zusammenhang mit einer Diskussion über die wissenschaftlichen Arbeiten der Archive und ihre Publikationstätigkeit wurde angeregt, daß die einzelnen Archive jährlich Tätigkeitsberichte verfassen und austauschen sollten. Diesem Vorschlag sind für das Jahr 1948 nur einige Archive nachgekommen. Das oberösterreichische Landesarchiv hat herkömmlicherweise seinen Jahresbericht im Jahrbuch des oberösterreichischen Musealvereins veröffentlicht und auch jener des Landesarchivs in Eisenstadt wurde in Druck gelegt und versendet. Ansonsten sind bei der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs außer von seinen eigenen Abteilungen noch Berichte aus Steiermark und Kärnten eingelaufen. Im übrigen wird die Fortführung, bzw. Inangriffnahme von Archivinventaren, Archivregesten, Aktenpublikationen und Archivberichten empfohlen. Zentralorgan sollen die „Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs“ und die „Publikationen des Österreichischen Staatsarchivs“ bilden.