Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 2. (1949)
Erste Konferenz der österreichischen Archivleiter am 20. und 21. Oktober 1948
Archivberichte I. Erste Konferenz der österreichischen Archivleiter am 20. und 21. Oktober 1948. Am 20. und 21. Oktober 1948 fand auf Einladung der Generaldirektion des österreichischen Staatsarchivs im Gebäude des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien die I. Konferenz der österreichischen Archivleiter statt. Den Vorsitz führte der Generaldirektor des österreichischen Staatsarchivs, Professor Dr. Leo Santifaller. An der Konferenz nahmen teil: die Abteilungsleiter sowie die höheren Beamten des Österreichischen Staatsarchivs, die Landesarchivdirektoren des Burgenlandes, von Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien sowie der Direktor des Erz- bischöflichen Diözesanarchivs in Wien. Besonders freudig wurde es begrüßt, daß Herr Landesarchivdirektor i. R. Dr. Ignaz Zibermayr der an ihn ergangenen Einladung gefolgt ist. Als Delegierter des Bundesministeriums für Unterricht war Ministerialsekretär Dr. Sturminger und als Vertreter des Bundesdenkmalamtes und der Museen Generaldirektor Professor Loehr erschienen. An der Eröffnung der Konferenz nahmen auch Ministerialrat Stefanowicz und Sektionsrat Dr. Sickinger vom Bundeskanzleramt teil. Der Generaldirektor Prof. Santifaller eröffnete die Konferenz, begrüßte die Teilnehmer, gedachte der im letzten Jahrzehnt verstorbenen österreichischen Archivare, wies hin auf die Bedeutung der Archive und auf die Aufgaben der Archivare und umschrieb das Programm der Konferenz. Sodann richtete Herr Ministerialrat Stefanowicz namens des Bundeskanzleramtes Worte der Begrüßung an die Versammlung. I. Als erster Gegenstand der Tagesordnung wurde die Frage der einheitlichen Ausbildung der Archivbeamten behandelt. Es ergab sich eine einmütige Auffassung darüber, daß grundsätzlich nur der volle Lehrgang des Instituts für österreichische Geschichtsforschung -— auch für die Länderarchive — in Frage komme, daß aber wegen der Naohkriegsverhält- nisse gewisse Übergangsmaßnahmen ins Auge zu fassen seien. Naturgemäß könnte eine solche Regelung nicht mit Übergehung der jeweiligen Dienstgeber geschehen. Es wurde daher beschlossen, den Landesregierungen zu empfehlen, für die Landesarchive Dienstordnungen zu erlassen, in denen, soweit das noch nicht der Fall ist, unter allen Umständen die einheitliche Ausbildung der Archivare im Institut für österreichische Geschichtsforschung festgelegt wird. Eine Vermehrung und Erhöhung der Institutsstipendien soll angestrebt werden. Bei der Institutsausbildung soll mehr