Szilágyi Sándor szerk.: Erdélyi Országgyűlési Emlékek 16. 1675-1679 (Budapest, 1893)

30. fejezet: 1675-1679 - Törvények és okiratok

veldtwachtmaister gráf Strasoldo disen immerwehrenden Feind- und Gewalttätigkeiten zu begegnen, einige Mann­schaft zusambgezogen, deren Yortruppen gleich eine Anzahl Rebellen angetroffen, desswegen auf sie lossgangen, dass mitgeführte, geraubte Yiech und Pferd abgenommen, und die Rebellen sich zu Fuess in Debreczin zu retiriren gezwungen habe, darauf Er, Graf Strasoldo mit der Mann­schafft an Debreczin gerückt, alwo von Richter und Rath gleich die Thor und Quartier zu geben offerirt worden, welches die Truppen acceptirt, und in die Stadt gezogen, die Rebellen worden aber die maisten vorhero sich retiriert, sambt ihren Mobilien und zugehörigen Sachen in Arrest genommen, der Hofnung, dass durch disse Demonstration selbiger Ende, die Ruhe und Sicherheit der armen Unter­thanen etwas besseis werde stabilirt werden khönnen. Nun ist nicht zu zweiflen, es werden diese abgenötte Nothwähr die Türkchen viel anders nehmen und ausdeiit­ten, als die Sach an sich selbsten sich befindet, daliero wir dir hiervon gnädigst Nachricht zu geben nicht unterlassen wollen, und in specie ist zu wissen, dass dem unss vor­ckommenen Bericht nach, Debreczin zwar auf des Fürstens in Siebenbürgen territorio gelegen und hatt die Statt mit denen Türckchen einen Pact, dass sie jährlich denenselben ein gewisses stiickh Geld bezahlen, hergegen gehört auch ein Stückh von gemelter Statt in unsere Spannschaft Zathmar, änderten ist unserer Soldatesca dissfals nicht zu verdencken,. die jenige Orther, wo allerley Gesindl zusamben khoiiimen, ihnen Schaden zu fügen und den Frieden turbiren, haimb zu suchen, absonderlich nach so offt beschehener Warnung, in deine mann nicht allein die ungezimmende Receptacula gemelter Statt verbotten, sondern auch gar eine Zeith lang die Commercia eingestellt, in Hofnung, sie auf bessern und nachbarlichen Weg zu bringen; ferneis finden wir in denen alten Gränizordnungen, dass Jedesmahls unsere Gränizern verbotten Avorden den Frieden zu turbiren und die Türcken zu irritiren. wann aber an ihrersseithen wider den Friden Excess begangen werden, Sie denen unssrigen Schaden zu fügen, und mann sie in flagranti erdappet, so sollen sie die Thätter verfolgen, wie Sie können und mögen, welches iezo mit Debreczin auch aso erfolgt ist und diesfahls die Unssrige nur das Jenige, was auf so vielfältiges Anbrigen und remon­striren, denen Türkchen vigore pacis lengst zu tliun gebührt hette, nemblich, ne detur receptaculum aut fomentum malis hominibus, volbracht haben, daliero Du auf der Türcken C'lagen alles dises clar vorstellen und beerbens dich auf

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