Szilágyi Sándor szerk.: Erdélyi Országgyűlési Emlékek 7. 1614-1621 (Budapest, 1881)

19. fejezet: 1614-1621 - Törvények és okiratok

Des amdern tags bringt er mir die copey wieder, u. begehrt das schreiben in originali, welches ich ihm auch sampt meiner schrifft, so ich an die Sachsen gestellt (deren copey hiebey gelegt) überantwortet u. ihn beyneben wegen E. k. M. sonderlicher gnedigisten affection, so sie zu der sächsischen nation tragen (weil ich dieselben aus gewissen Ursachen den papir nicht so klärlicli vertrawen dürffte) noch zum überiiuss gnugsam instruirt, das nemblich, wie E. k. M. allergn. begehru ein gnügen geschieht, dieselbe sie allzeit wider aller impetito­rum in des vej da selbst unbillicher gewalt schützen u. im fall der noth gar mit volck zu hiilf kommen würde, damit sie allen bedrängnüss befreyet u. in ihren alten florentem statum geseczt werden möchten. Welchen alles er ihnen vleissig fürzuhalten u. zu inculcirn versprochen. Folgendes tags hab ich den Va­lentino Seratm (so an jeczo alliier u. von der sächsischen nation zu E. k. M. geschickt worden) eine copey meiner schrifft zuge­stellt, dieselbe den purgermeister zu Schäspurg und richter zu Cronstadt anzuhändigen. Etwas zwischen sieben u. achten hernacher kommet der Beugner wieder zu mir, u. meldet dass der veyda den Sachsen furgehalten : er liab erfahren, dass sie von E. k. M. schreiben entpfangen, versehe sich dervegen, sie werden es wie es ihre trew erfordert für ihm nicht verhalten. Sie aber solches ver­mainet — saget weiter — dass demnach der vej da ihnen den Sachsen auf alle ihre postulata eine abschlägliche antwort geben ; weren sie alle aufs end üblzufrieden u. wolten die mei­sten noch desselben tags verreisen, würden sie aber auf die octavam zu Clausenburg wieder einstellen, er für seine person wolle nicht dahin kommen, wen er gleich zwanzigmahl erfor­dert würde. Damit ich aber wissen möcht, wem unter den Sachsen zuvertrawen, hat er mir nachfolgende personen, als die fiirnemsten, welche hernacher in den städten u. stuelen, wieder ihren anhang u. vertrawte leuth haben genennet ; als nemlich : Zu Hermanstadt: der purgermeister Gallus Lutsch, der nótárius Johannes Roth, Hans Renner gewester cammerrath, der khunigsrichter daselbst Colmannus Göczmeister, welcher aller Sachsen haupt u. comes were, wohl auch ein frommer, erblicher mann, der seiner nation u. Vaterlands auf­nehmen u. Wohlfahrt gerne sehe ; dieweil er aber nicht ex mali­tia, sondern naturali quodamvitio keine heimligkeit verschwei-

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