Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 11. 1605—1606 (Bp., 1899)

I. A MEGHIUSULT POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1605. JANUÁRJÁBAN

1604. DKCZEMHKR 5. 57 zwischen auf der Hof und Hungerisclien camer also auch des kriegsrat und der Hungerischen rat einhelliges guetach­ten auf die mir beschechne hereinbestellung. die gewinnung der zeit und darmit die Hungarischen stend zu ihrem aus­sen pleiben kain endschuldigung haben, auch gesehen werde wer fidelis gewesen oder nit sei. durch absonderliche schrei­ben, wie euer kaiserliche maiestät hiebei in copi zuempliangen gedachten Hungarischen Stenden endlichen in Sonderheit jiugeschriben und dass euer kaiserliche maiestät ihro disen tag zum landtiig gnedigist gefallen, die regales auch darauf schicken lassen und si darauf ohne endschuldigung und aus­senpleiben gewisslichen erscheinen auch ihre Sachen darnach richten und anschicken sollen, mit mehrerem angedeut und ihnen herinneret, so böffenti iclien euer kaiserliche maiestät es auch also gnedigist darbei bleiben und die regales darauf mit ehisten anfertigen lassen werden. Neben disem aber dieweillen der rät andeuttung nach wol zu besorgen, die Hungerischen stend mechten ihrem gebrauch insistiren und so. gleich auf den ausgeschribnen tag nit alle erscheinen, sondern noch ezliclie tag hierüber verziehen, in welliclier zeit vorhero auch die Unterensische proposition in meinem noch áldáséin beschehen möcht, hab ich gleichmessige erinnerungs patenten an die Unterensi­sche stend ausfertigen lassen und denselben darin zu ver­stehen geben, weillen der 1 Januarii (darauf die hofcamer gangen) etwas zu kurz und weitter dann auf trium regum diser landtag zu verschieben wegen des Ungerischen Land­tags und anderer hierbei versierenden grossen ungelegen­heitten willen hochbedenklichen und derowegen am besten furkommen, dass des kriegsrats meinung nach auch sollicher landtag ad festum trium, inhalt der andern copie hiebei, ausgescliriben werde, dass sich die Unterenserisclien stend endzwischen ebenniässig darzu gefasst machen und in be­raitschaft halten sollen, darmit sie auf euer maiestät gne­digistes ausschreiben, wan die wider erhoffen etwens spetter als ander mallen den ständen zukümmen, sie nichts weniger schon gefast weren und gleich auf soliclie ausgeschribne zeit bei sollichem landtag gewisslicher erscheinen.

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