Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 11. 1605—1606 (Bp., 1899)
I. A MEGHIUSULT POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1605. JANUÁRJÁBAN
1604. NOVEMBER 29. 51 -ob ér's wohl öfters sunderlich vor dem Friedbruch gegen Hungern gesucht, nit hinein penetrieren kunnen, weit ein andere Gelegenheit als mit Oberhungern, welches allerseits offen, und weil der Feind bereit zuvor einen guten oder den meisten Theil daran sunderlich mit Teinesvar, Giula, Zolnok und Erlau innen hat, kann er sich der übrigen Festung und Statt, zumahl sie die Gegentheil ihn selbst dahin wahren und zulassen, desto leichter bemächtigen und dieselben künftig mit Türken besetzen, auch also sie die Gegentheil sampt den Ihrigen und ihren Kachkommen allgemach gänzlich under sein Joch und Servitut bringen und bezwingen. Diese und andere dergleichen Motiven und Argumenta wären den fürnehmsten Rebellanten durch einen Tractat (welcher in allweg bei ihnen zu suchen) und durch darzu .gebräuchig etlicher ihnen nit unaimenemmen Personen doch, wie gemeldt, auf habende Glaubenbrief zu insinuieren und sich sunderlich dahin zu befelchen, damit zwischen ihnen und dem Boczkey ein Separation oder Trennung gemacht wurde, und weil der eine Rädlführer der Nemeth Balasch noch gefangen sein solle, gegen welchem zwar seiner unbefugten Meineidigkeit und Verdienst nach ein sonders exquisitUm supplicium und Leibestraf billich fürzunehmen ; dieweil aber jetzigem Wesen mit Hinrichtung seiner Person wenig geholfen, sondern die andern Hajdúkén nur desto schwieriger und verbitterter hierdurch gemacht, auch darzu verursacht werden möchten, dergleichen gegen den gefangenen Teutschen, ihrem Bedrohen nach zu retalyren und zu erwidern, so sollte demnach die Hofkammer gehorsamst nit für unrathsam halten, diesem Nemeth solches alles, was droben angedeiit mit mehrerer Ausführung und gutem Glimpfen einzubilden und ihm daneben die Hoffnung der Lediglassung gegen Leistung einer Jurament wider I. M. weiter nit zu dienen und Angelobung seiner Wiederstellung zu machen, dergestalt, dass er mit den andern Hajdukken und deren Häuptern gemeinem Vatterland und ihnen selbst zu Ruh und Bestem auf leidliche billiche Mittel einer Vergleicliung neben andern Personen, so ihnen zuzuordnen traciiern und ein guter Mittler sein solt, dardurch dann hÖf4*