Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 10. 1602—1604 (Bp., 1890)

I. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1602. MÁRCZIUS- ÉS ÁPRILISBAN.

1602. ÁPRTT. 12. 77 urd anderer Orten sich aufhalten, hab ich, weil dieselben in E. M. Bestellung sein, silentio praeteriert. Peruer bitten die Stand des Lands mit Winterlager auch Werbung und Abdankung frembden Kriegsvolks besche­hener Vertröstung gemäss, nach Müglichkeit zu verschonen. Also bitten sie auch die Verordnung zu thun damit in Windischland circa festum Epiphaniarum oder zu anderer gelegener Zeit iudicia octavalia angestellt und gehalten werden. Wann dann solches ganz billicli und recht, und bei jetzi­ger Spörr der Iustici allerlei Vergwältung für gehen, so viel­leicht sonsten verhut blieben, dessen aber ihr viel zu grosse]i Schaden kommen, demnach hab ich vermög der Replik nicht allein im Windischland sonder auch per totuni regnum soviel per occupationes bellicos wird sein ktinnen, Recht zu halten verwilligt, wie ich dann solches nochmahlen nicht für unbil­lich hielt, zuniahl weil die Stand der Generalinsurrection und persönlichen Zuzugs sich verweigern und derwegen dem Rech­ten wohl abwarten ktinnen ; weil aber theils unter den hunge­rischen Ständen wegen Verwilligung administrationis iusti­tiae durch das ganz Land etlicher massen Bedenken haben, so steht zu E. M. gnädigsten Gefallen, ob sie propria autho­ritate celebrationem octavalium auch auf Hungern extendiren wollen. *) Fortsetzung der vielmalls angeordneten Gränizcom­mission, zwischen Hungern, Osterreich, Steiermark und Mäh­rern, acht ich gleichwohl für gut und nothwendig, trag aber Sorg, es werde solche zur Zeit des offenen Kriegs schwärlich können in das Werk gericht werden. Doch möchten entzwi­schen zu íniiglicher Beförderung der Sachen auch E. M. theils an der abgeleibten Commissarien statt andere qualifi­cierte Personen benennt werden. Den Artikl, so die Ständ in dero Antwort wegen Befe­stung Petrinia einbracht, haben sie auf mein Erbieten diesfalls bei E. M. und des Erzherzogs Ferdinanden Liebden die Noth­durft anzubringen, in dem Landtagsschluss gleichwohl aus­r) In marg. (más kézzel) Referendum.

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