Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)

I. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1598. FEBRUÁR- ÉS MÁRCZIUSBAN.

66 a pozsonyi országgyűlés undergebenen Dörfern der Kriegsratli zum oftermahlen ausser und bei den hungerischen Landtagen treuherzig in Gehorsamb gerathen, das bringen seine wohlmeinente Gutachten mit sich, die der Kriegsratli abermahlen, deren dabei hochbeweglichen und tringlichen Ursachen halb angemelt und hieher erhalten haben will. Derweil dieses nothwendigen Anbringens und Be­denken in jüngsten hungerischen Landtagsschluss mit einigem Wort nit gedacht wirdet, so ist daraus leichtlich zu vermuten, warum!) es den gemeinen Ständen beides geistlich und weltlich, als nämlich uinb ihren eigenen Priwatnutz und Interesse zu thun sei. Da hette sich dennoch I. M. von gemeines Bessten wegen nochmahlen mit den Ständen dahin zu vergleichen und wie weit eine solche Verödung der Dörfer und Translation der Underthanen allein auf Versuchen und das man sehen möchte, was es für Nutz mit Abstrickung der Proliant und anderer Vortl gegen dem Feind ausgeben, sonderlich wie die vielfeltige Verkuntschaftung und Verrätlierei der gehuldigten Pauern abgestellt werden wollte furgenommen werden möcht, damit gleichwohl der Kriegsrath I. M. als die ohne das wis­sen was sie diesfalls mit ihnen, die Ständen schliessen und fur­nehmen sollen, kein Mass furgeschrieben haben will. Der freien Heidnken Underhaltung halb, lässt es der Kriegsrath bei dem, was er zuvor und in andern vorigen Landtagen angebracht, sie, die Ständ, auch in jüngsten Land­tagsschluss eingebracht, gehorsam bleiben und liegt allein an dem, dass von den Ständen, wie es gleichwohl das Werk bis­hero nit hat mit sich bringen wollen darüber gehalten werde. 2) Der Continui ist bei diesem Landtag bei noch wäh­rendem offenen Krieg darumben nit zu gedenken, dass der Kriegsrath für ein genügen helt, wenn die andere Hauptbe­willigungen erhalten werden, also dass I. M. genedigist wohl damit zufrieden sein sollen, da es aber wieder zu einem feind­lichen Anstand kommen wird, so ist dieses und anderer noth­wendigen Puncten nit zu vergessen. 3) Die Ausbesserung und Eaumbung der Weg, Strassen, J) In margine (más kézzel) : De liberis Haydonibus. 2) In margine (más kézzel) : De continui intertentione. 3) In margine (más kézzel) : De itineribus, passibus, pontibus pur­gandis et reficiendis.

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