Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)

IV. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1601. MÁRCZIUSBAN.

544 A i'ü/SON Vi OUfiZAQU YUMÍÍÍ wegen ergangenen Artikels drangen, dass ihnen diesfalls zu willfahren nicht wohl hat kiinnen umhgangen werden. Und demnach die Stand den Artikel wegen des Auf­bots contra voluntariae militiae socios dahin erleutert, dass derselb allein auf die freien Haiduggen und nit dass auslän­dige Kriegsvolk zu verstehen, so ohne dass vermüg voriger Constitutionen freigesprochen, so ist es desto unbedenklicher dabei verblieben. Benebens erinder E. M. ich hiemit geborsambllich, dass Erzherzog Ferdinanden L. mir nebenliegende sub D zuge­schickt, mit dem Begehrn dieselben unter wehrendem Land­tag gmeinen Ständen von der Crobat- und Windischen Grä­nizen wegen fürzutragen, welche ich vermüg des Einschluss E. lateinisch transferiert! folgends kraft nebenliegenden Decret sub F. durch den Erzbischoven zu Gran denen Ständen für­bringen lassen, darauf die Ständ sich dahin entschuldigen, dass berührte Artikl in Windisch Land zu proponiern seien mit Bitt weil ihnen aus Hungern nicht zu helfen und Windisch Land schier gar erschöpft sei, wohlgedachts Erzherzog Ferdi­nanten L. dahin zu vermauen, dass sie berührter Gränitzen von dero Landen aus Fürsehung tliuen und Petriniam nicht in Unacht stellen wollten, welches ich also Ihr. L. zu dero Yissen und Nachrichtung eriudern will. Belangend die übrigen Artikl, als Erneuerung der Gra­nitz Commission zwischen Hungern und denen anainenden Landen, Ersetzung des küniglichen Gerichtsstuhl und Erledi­gung der Appelationen, darwider ist kein Bedenken zu haben. Wie ich dann den Landtagsscluss sub G. in allen obange­deuten Artikeln, auf E. K. M. genedigist Ratification, ange­nomben, der gehorsamen Zuversicht, weil je bei gemeinen Ständen über alle gepflogene Unterhandlung ein mehrers nicht zu erhalten gewesen, E. M. werden mit dieser Verrich­tung auch ihres theils genedigist zufrieden sein, und weil die Zeit zur Praeparation in das Feld kurz, die bewilligt Contri­bution aber zuvor und ehe der Landtagsschluss von E. M. ratificiert, nicht einbracht, auch von der Kammer nichts anbe­folcben, weniger die Hauptleut und das Volk geworben wer­den kann, als bitt ich dahin bedacht zu sein, damit berührter

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