Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)

IV. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1601. MÁRCZIUSBAN.

1806. A PRIL 6. Y37 Dass dann die Stand, auf die in der Proposition speciii­cierte Nothfäll, anstatt des begehrten General Aufpots, auf den Fall EM. Gegenwart zwar, generalem iusurrectionem realiter, in dero Abwesen aber, anstatt derselben mehrers nicht, als von vier Porten ein Schützen verwilligen, solches aber gar ein ge­rings austragen wurde, demnach bah ich. so viel diesen, Punkt belangt, aus denen kürzlich allegierten Ursachen nochmahlen auf EM. Begehren verharrt, wie dasselb in der Propositiou ein­kommen. Die weil auch die Ständ, die Proliant, Hilf von dem be­gehrten zwainzigisten Theil eines jeder Fechsung sich entschul­digt. also hab ich anstatt desselben, von jeder aufrechten Por­ten zwein Metzeu guten Mehls und zwein Metzen Habern, oder Gersten begehrt, benebens ihr Erbieten den Obristen in Yerkaufung Traids pro competenti praetio, dergestalt, dass es tolerabili praetio bescheche, zu Gutem angenommen. Und demnach diesorts die Ständ, den Artikl wegen Be­fürderung der Proviantfuhr silentio praeteriert, dem Grenitz­wesen aber, an nothwendigen Fürsehung der Victualien der­masseu hoch und viel gelegen, dass ausser dessen weder die Gräuiz, noch gebührlich Regiment zu erhalten, also hab ich die Ständ nochmahlen nicht allein zur Zufuhr, sondern auch neben­angedeutermassen zu Fürstreckung der Proliant auf der Obris­ten, auch anderer Haupt- und Befehlsleut Obligation gegen ge­bührlicher Erstattung des Werths aus erster Granitzbezahlung alles Fleiss vermahnt. Wegen Bestrafung der Feldflüchtigen, desgleichen auch wegen Einbringung der gemeinen Bewilligungsrestanten, hab ich mir die Stand Fürschlag gefallen lassen, doch mit dem Zu­satz, dass diejenigen, so der Bezahlung sich verweigern wür­den durch die Kammer, oder auf derselben Ersuchen durch ein jeden Hauptmann, so lang bis sie bezahlen mögen, arrestiert, solcher Artikl auch von den Rabatt und allen andern gemei­nen Anlag-Ausständen soll verstanden werden. Der Spannschaft Eisenburg Ausstand belangend, hab ich Verordnung gethan, warumben sei ihr Gebülirnus nicht ge-

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