Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)
IV. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1601. MÁRCZIUSBAN.
1806. A PRIL 6. Y37 Dass dann die Stand, auf die in der Proposition speciiicierte Nothfäll, anstatt des begehrten General Aufpots, auf den Fall EM. Gegenwart zwar, generalem iusurrectionem realiter, in dero Abwesen aber, anstatt derselben mehrers nicht, als von vier Porten ein Schützen verwilligen, solches aber gar ein gerings austragen wurde, demnach bah ich. so viel diesen, Punkt belangt, aus denen kürzlich allegierten Ursachen nochmahlen auf EM. Begehren verharrt, wie dasselb in der Propositiou einkommen. Die weil auch die Ständ, die Proliant, Hilf von dem begehrten zwainzigisten Theil eines jeder Fechsung sich entschuldigt. also hab ich anstatt desselben, von jeder aufrechten Porten zwein Metzeu guten Mehls und zwein Metzen Habern, oder Gersten begehrt, benebens ihr Erbieten den Obristen in Yerkaufung Traids pro competenti praetio, dergestalt, dass es tolerabili praetio bescheche, zu Gutem angenommen. Und demnach diesorts die Ständ, den Artikl wegen Befürderung der Proviantfuhr silentio praeteriert, dem Grenitzwesen aber, an nothwendigen Fürsehung der Victualien dermasseu hoch und viel gelegen, dass ausser dessen weder die Gräuiz, noch gebührlich Regiment zu erhalten, also hab ich die Ständ nochmahlen nicht allein zur Zufuhr, sondern auch nebenangedeutermassen zu Fürstreckung der Proliant auf der Obristen, auch anderer Haupt- und Befehlsleut Obligation gegen gebührlicher Erstattung des Werths aus erster Granitzbezahlung alles Fleiss vermahnt. Wegen Bestrafung der Feldflüchtigen, desgleichen auch wegen Einbringung der gemeinen Bewilligungsrestanten, hab ich mir die Stand Fürschlag gefallen lassen, doch mit dem Zusatz, dass diejenigen, so der Bezahlung sich verweigern würden durch die Kammer, oder auf derselben Ersuchen durch ein jeden Hauptmann, so lang bis sie bezahlen mögen, arrestiert, solcher Artikl auch von den Rabatt und allen andern gemeinen Anlag-Ausständen soll verstanden werden. Der Spannschaft Eisenburg Ausstand belangend, hab ich Verordnung gethan, warumben sei ihr Gebülirnus nicht ge-