Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)

I. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1598. FEBRUÁR- ÉS MÁRCZIUSBAN.

1597. DECZEMBER 23. 61 tragen, darwider kette die Hofkamer ikrestkeils kain Bedenken und möchte solches von ihrer f. D. Erzherzog Maximilian etc. oder denen deputierten Herrn Käthen aus, am ftiglichisten beschehen. *) Als vill auch die Hofkamer genzlichen verhoffen, denen Ständen oder vielweniger dem Herrn Kraisohristen, werde gar nit zuwider sein, dass beeden der hungerischen und zipserischen .Kamer die gefertigten Musterregister so wohl von dem verwiechenen als kouftigen Feldzügen, ordenlich zukommen lassen, damit man daraus sehen uud abnehmen künne, welche Stend der gethonen Bewilligung ein genügsames Volziechen oder nit gelaistet haben. 2) Innsonderheit aber helt die Hofkamer für hocliuotwendig, dass die Abzelilung der Porten bei dieser Landtagsbewilligung von Neuem wiederumb fürgenommen. 3) Dann obwohl bei angeregter Connumeration ainnial grosser Betrug Finanz und Vervortheilung gespürt, und der Sachen mit der Richter Jurament nichts geholfen, so künte doch dieses alles, wo nit gar, doch zum Theil auf solchen weg remediert werden, wo dem Anschnitter und Jurato nobiliauch von I. M. wegen ein Person zugeben, die zugleich mit auf der Richter Jurament das Aufmerken hätte, und da diesfalls etwas verdächtigs fürkäme die Häuser selbst abgienge uud nach Erwegung jedes Unterthons Vermügen und Gelegenheit, seinem gewissen nach die Anzahl der Porten bestimete, inmas­sen dann solches in dem Lantagschluss ausdrucklichen uud mit lautern Worten zu inseriern war. Dass nemblichen I. K. M. ihre sebst eigne Leuth und Commissarios bei Abzelilung der Porten haben mügen. 4) Was dann die Taxierung oder Belegung etlicher gewissen Personen von Adl. so kaine Unterthonen haben, auch ') Tn margine (más kézzel) : Abfordmmg der Musterregister. 2) Li. marg. (más kézzel) : Auf ein neue conniuneration der Porten zu gehen. 3) In marg. (más kézzel) : Dem Dicatori und Jurato nöbili von Ihrer M. wegen ein Person zuzugeben. <) In marg. (más kézzel) : Taxierung des Adlspersonen so keine Unterthonen haben, und anderer denen Spanschaften zu vertrauen, und insonderheit einzubringen. 4*

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