Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)

IV. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1601. MÁRCZIUSBAN.

1601. April 6. 533 einer schwierig uud hitzig, auch verkleinerlichen Schrift be­richtet, so als fürkomben der Joo Janusch selbst gestellt uud erstlich gemeinen Ständen hernach aber dem Erz- und Bi­sehoven und dem Herrnstand in vollem Rath furbracht, dabei ich mich dann erboten, wo müglich Abschrift davon zu beküm­mern und E. M. zuzufertigen. Ich bab aber über allen ange­wendten Fleiss nicht darhiuter kommen können, sondern soll berührte Schrift als die den Bischoven und Herrn missfellig gewesen wie etliche aus den huugerisehen Räten berichtet als­bald verdiigt und nicht mehr zu bekommen sein, dessen EKM. ich hiemit zu meiner Entschuldigung gehorsamtlich erindern wollen. Daneben haben auch EKM. sich genedigist zu berich­ten, dass ich eben unter berührten dato, der hungerischen Landständ mir damahlen überreichtes Anbringen Abhelfung ihrer Beschwährung, sonderlich die übermässigen Betrang­nüssen der Wallonen auch anderer in- und ausländischen Kriegsvolks und der freien Heyduken betreffend sambt meiner ihnen damahlen, bis der Kriegsrath die Nothdurft berathschla­geu können, kurzgegebenen Antwort zu dero genedigesten Wissen überschickt. Wessen ich aber follends, als des Kriegsraths Gutachten einkommen, über berührte der Stand Beschwer mich ferner er­klärt, das haben E. M. aus beiverwarter Abschrift sub A. ge­nedigist zu sehen und daraus unter anderen zu vernehmen, welcher massen ich. quoad supplendos confiniorum defectus, so sie auch der Granitz Baufälligkeit und üble Profiantirung ver­stehen, die Ständ dahin vertröst, dass ich der Granitz Paufal­ligkeit halb mit ihrem Zutlnm, die Nothdurft bedenken, dess­. gleichen wegen gebührlicher Fürsehung an Proliant und an­dern Nothdurften, auch richtiger Bezahlung des Kriegsvol­kes bei EKM. tieissig Anmahnung thuen wollt, die dann so­viel per sumptuum immensitate werde sein können ohne Zwei­fel an ihr nichts werde erwinden lassen, wie dann EKM. ohne gehorsambist Massgaben zu der Stand möglichen Statisfactiou der Sachen werden zu thun wissen. Benebens hab ich gleichwohl denen Ständen die Erleüte­rung gethan, dass solche Defect. nicht allein aus Mangl der Bezahlung, sonder der Granitz Baufälligkeit, meistenteils

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