Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)
I. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1598. FEBRUÁR- ÉS MÁRCZIUSBAN.
1597. DECZEMBER 20. 49 ger Landtagsproposition angedeüt worden, gericht werde, und solches will auch die Notdurft etwo das eingehunde Jahr mehrers, da man sich des Feinds Gewalts was heftiger zu besorgen erfordern, da man sonst und in anderweg mit dem hungerischen Volk oder mit ainer solchen Anzahl tauglichen und manhaften Kriegsvolk schwärlich wurde aufkummen mügen. Dieweil dannocht derselben in denen vergangnen Expeditionen nit wenig verbliben. Und demnach der hungerischen Kam er Begehrn auf dreierlei Weg und Föll gestellt. Als erstlichen, auf dem Fall der Feind mit grosser Macht anziechen ins Feld kommen, oder ain Belegerung fürnehmen möchte, dass alsdann auf jedwedem Geistlichen, Freiherren und Yermügigen oder Reichen von Adl ein Limitation nach Gelegenheit seines Vermögens proportionaliter gemacht, und jedweder mit einer gewissen Anzahl seiner unterhabenden Kriegsleut selbst sich ins Feld risten, fortziehen, und dem Feldzug behärlich beiwohnen. Wo aber die Not nit so gross, alsdann es beim jüngstem Landtagsbeschluss von wegen der zehen Porten verbleiben. Dritten aber auf dem Fall der Feind fürbrechen, obsigen, ihme das verhandene Kriegsvolk nit genügsamen Widerstand thuen und also nit allain erst angedeiter Limitation zu geleben und zu inhaerieren, sonder nach Gelegenheit der bishero eingeraichten Dica jenseit der Thonau von Jedweder Porten noch ein Kriegsman so mit seiner Puechsen und Wehm versehen, diesseits der Thonau aber, zwo oder drei Personen alsbald ausgestaffiert und fortgeschikt werden solle so helt die Hofkamer nochmalen, wie auch in vorigem Landtag durch sie angedeut worden, für ein hoche Notdurft dass, so es zu solchem persönlichen Zuzug kommen sollte, alsdann diese Furschnng zu thuen sei : Das erstlichen die Stand solchen personlichen Zuzug ohne ainiche Unterschied auch ohne Fürwendung der wenigisten Entschuldigungen, so bald es die Notdurft erfordert, solches zu laisten obligiert. *) In margine ( más kézzel) : Den personlichen Zuzug mit hernach specificierten Conditionen zu begehrn. Magyar Országgyűlési Emlékek. IX.