Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)

I. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1598. FEBRUÁR- ÉS MÁRCZIUSBAN.

1 5 9 7 . DECZEMIiER 23. 47 käme, zu begehrn sein, und gar kain Zweifel, wo hierinn ihr der hungerischen Kamer Andeüten nach, aufrecht gehandlet, jedweder sein Gebühr so er solches zu thuen schuldig, laisten, und die Zeit über mit völliger Anzahl der Seinigen im Feld verharren thäte, solches zu sonder Wohlfart der ihrigen und des ganzen Lands auch künftiger eheunder erlangenden ge­wündschten Friedens endlichen mit der Hülf Gottes zu gewis­ser starker Absiegung wider den Feind christlichen Namens geraichen wurde. Die Erfahrung hats aber nunmehr mit sich gebracht und ist aus ihr der hungerischen Kammer sowohl der zipseri­sclieu Gutachten ferrers zu vernehmeu, wie vorthailig und verschlagen bei jüngster gethaner Bewilligung den maisten thails gehandlet worden, und dass nit der halbe Thail des Kriegsvolk, so vermiig der Porten ausgestaffiert werden sollen, fortgeschickt oder ins Feld gezogen, welches dann eben diesen Verdacht mitbringt, als sei solches durch sonders Conniviren und Zusehen beschechen, seitemalen man bis auf dato von Kraisobristen und Mustrmaistern auch auf beeder Kämmer Begehrn, die Musterregister nit haben künnen, wohl auch noch unbewüsst ob ainiche Musterung beschechen und fürge­nommen, auch solches der Herr Obristleutenant in Oberhun­gern, der Herr Haidenreich bezeügt. dass er nit über fünf­zehenhundert, deren doch bis in die dreitausent zu Ross und Fuss gewest sein sollen, im Feld bei Sixo befunden. Als auch verrers zu schliessen und abzunehmen ist, sich diejenigen, so ihr Gebühr weder halb noch gar gelaistet, der im Landtagsbeschluss begriffnen Straf wenig gefürchtet oder amichen Abscheuch darob werden getragen haben. Weil man auch bei Fortziechung des ganzen hungerischen Volks der beider Kammer Vermelden nach, auf dato kain gewisse Nach­richtung hab, wer, in was Anzahl und wie stark, was gestalt auch jedweder aus denen Stenden fortgezogen und dem Feld­wesen beigewohnt. Daher dann die allhieig Hofkammer vielmehr derzip­') In marg. (más kézzel): Weil die Laistung des personlichen Zuzug der Schuldigkeit nach nit zu hoffen, den Anschnitt zu hegelirn.

Next

/
Oldalképek
Tartalom