Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

Az 1809 évi utáni napló

nicht einrnahl die alten Schulden tilgen, viel weniger die neuen be­decken. Da aber nun ein Fond vorhanden, die Stände Hungarns auch nicht leicht diese Anstalt zur Bildung ihrer Jugend ver­rohren geben wollten, so scheinet der folgende Antrag allein alle diese Zwecke zu erreichen, dann aber für den Fall einer Insurrec­tion selbe mit einer angemessenen Zahl tüchtiger Officiere ver­sehen zu können. Es wären eine Escadr[on] von 150 gern [einen]: Garden, nebst Chargen gut conduisirter hung[arischer] Edel­leute aus denen Gemeinen und Unterof freieren der 11 Hussaren­Regimentern zu bilden, die sammt dem Pferde kommen und in Verpflegung und Stand der Regimenter blieben. Dadurch er­spahrt der Gardefond die Beyschaffung der Pferde und Fourage. Unterofficiers eben so. Es bleiben also nur Officiers und Trom­peters auf dem Gardefond liegen. Anzug zweckmässig und nicd­[lich?] ohne reich, Beheitzung, Beleuchtung aus dem Fond. Löhnung, Service, Montours-Aequivalent erhält die Garde ab aerario, tägl[iche] Lohnung 1 fl. 30 kr. in die Menage. Die Garden haben alles zu lernen, was für die Cadettenschulen vorgeschrieben. Officiers sollen so gewählt werden, daß sie ein Lehrfach übernehmen können. Jeder Garde ist um einen Rang höher, als in der Armee, so der Unterofficier und Officier. Wird mit sie benannt. Invaliden sind Pferdwärter. Bey der 1-ten Aufstellung ist es nicht mögl[ich], daß man die Praeventation der C[omi]tate erwarte. In der Folge haben die C[omi]tate das Recht vorzuschlagen. Conditionen. Muß von hung[arischen] Adel seyn, 1 Jahr in ein Regiment dienen, weder gegen sein äusser­liches noch gegen seine Conduite etwas zu bemerken. C[omi]tate und Regimenter haben darauf zu sehen und zu halten. 5 ist die Dienstzeit bey der Garde. Sie wird Pflanzschule für die hung[ari­schen] Regimenter seyn. Denen Hussaren-Regimentern soll es frey seyn, Garden zu Officiers zu begehren, wenn selbe schon bey der Garde 3 Jahre gewesen. Vor allem hat die Garde die Bestimmung, als Officiers unter die Insurrection eingetheilt zu werden, sobald sie aufgerufen wird. Im Anfange werden ? uch die Garde-Unterofficiere von den Regimentern genommen, später werden selbe aus den fähigsten Garden gewählt. Alle 2 Jahre sollen 5 der fähigsten Unteroffieiere zu Regimentern als Lieu­tenants versetzt werden. Diese Ausmusterung kann bey der Errichtung nur nach Endung der 1-teh 5 Jahre statt haben, von halb zu halb Jahr wird der Abgang ersetzt. Ob die Unterkunft im Gardehof mögl[ich], man glaubt ja. 1 Kanzler schickt mir das näml[iche] sammt dem darüber von der Kanzley erstatteten Vortrag ein. Sie sagt darinn, selbst i TJ. a. szám alatt.

Next

/
Oldalképek
Tartalom