Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
Az 1809 évi utáni napló
bey allen Bewegungen. Abweichung der Primitiven. Stellung und Einziehung der Ressurcen wird getadelt, eben so die wenige Uebung der Plenklern und die gliederweise Chargirung mit selben. Da alle Donauer keine Reserven, so werden sie auch bey die Pester aufgelößt. Wird nicht gestattet, daß Pferde von einer Farbe zusammengestellt werden. Bemänglung, daß die Regimenter weit unter ihrem Stande ausgerückt. Ausstellung wegen der Raallirung aus der Attaque ohne dazwischen auszusetzen. Da Stipsics 1 den 22-ten auf Bokod rückt und S[eine] M[ajestät] ohnehin die Insurrections-Cavallerie bey Papa sehen wollen, so rückt Hevess in 3 Märschen nach Kovácsi. 3 rOkt 211 I "^ en ^""* en früh. Handbillet von S[einer] _ '. -LI M[ajestät], theilen mit Friedens-Tractat, dessen Ratification am 20-ten ratificirt worden ist. Um den Frieden in Erfüllung zu bringen, haben S[eine] M[ajestät] den Gr. Wrbna als bevollmächtigten Kommissair nach Wienn, den Gr. Bellegarde aber nach Gallizien abgesendet. Erster ist zwar bestimmt wegen der Räumung der vom Feinde occupirten C[omi]tater Hungarns, so wie auch deme Termin, binnen welchen Kroatien von uns zu räumen ist, das nähere Übereinkommen mit den Bevollmächtigten von Frankreich zu treffen, da jedoch auf den Detail keinen Einfluß nehmen kann, so soll ich folgende Verfügungen treffen : 1. Für die C[omi]tate Hungarns soll ich einen Commissair ernennen mit folgender Instruction : a) Hat seine Ernennung dem Gr. Wrbna bekannt zu machen und Belehrungen einhohlen, an diesen sich auch, wenn Anstände sind, wenden. b) Hat die Einleitung zu treffen, daß die Domesticalund Contributional-Cassen gleich in die vorige Amtshandlung treten. Hat zu erheben, was aus diesen Cassen bis zum 20-ten dieses von den französischen Civil- und Militairbehörden erhoben worden. c) Mit dem Tag der Ratification hat die Entrichtung aller Geld-Contributionen aufzuhören, davon sind die Deputationen informirt, die Pflicht des Commissair ist es aber, die C[omi]tate gegen weitere Anforderung in Schutz zu nehmen, und wenn er nichts erhält, an Wrbna zu wenden. d) Da die Verpflegung der Franzosen von dem Lande nur insoweit zu verabreichen, als ihre Magazine nicht zureichen, so hat der Co[mmiss]air sich von dem Stande der französischen 1 A LO. sz. huszárezred. 2 Az október 20-i napiparancsban. Militkanzl. 1809. fasc. 8., 2. 1976. sz.