Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

den, alles überflüssige Gerede meiden nnd mit einem Sinne zu einem Zwecke, näml[ich] zu dem Wohle des Vaterlandes fort­arbeiten würden. Nur auf diese Art könnten S[eine] M[ajestät], welche sonst auch wichtige Gründe zu Schliessung des Landtags hätten, die Bitte der Stände bewilligen und verhofften, sie wür­den die Billigkeit dieser Foderungen erkennen und sich durch Erfüllung derselben der allerhöchsten Gnade würdig machen. Auf diese Art würde dem Wunsche der Stände ohne das königliche] Ansehen zu compromittiren genug gethan, ihre Hauptbeschwerde gehoben, wesentliche] Vortheile für den Staat, dem Contribuenten aus dieser Laage geschöpft, denen Landtags-Geschäften eine bessere Richtung gegeben, endl[ich die Sache so eingeleitet, daß S[eine] M[ajestät] bey nicht gehöri­ger Verhandlung dieser Geschäfte, ohne sich irgend einer Klage auszusetzen, den Landtag auseinander lassen könnten. Daß auf den Fall der Gewährung der Bitte der Stände der Landtag nicht änderst fortgesetzt werden könnte, als wenn die noch nicht auf­genommenen königlichen] Propositionen praeferenter verhan­delt würden, wie es die hungfarische] Hofkanzley behauptet, scheinet einestheils, wie sie selbst bemerkt, wider die Convenienz und die Erhaltung des königlichen] Ansehens zu streiten, an­derenteils aber auch so, wie es vermöge denen Landesgesetzen in der Macht des Königs ist, während dem Verlauf des Landtages neue Propositionen zu machen, so stehet es Ihm um so mehr auch frey, aus was immer für einen Grund, selbe zurückzunehmen, die Stände von Verhandlung desselben zu dispensiren, ohne daß deswegen daraus gefolgert werden könne, daß wenn dieser Grund gehoben, die Umstände sich wieder ändern, diese Propo­sitionen wieder aufleben und im Sinne des Gesetzes vor allen übrigen Geschäften aufgenommen werden sollen ; dieses könnte nur mit Compromittirung des königlichen] Ansehens geschehen und wäre im Widerspruch mit den vorigen Verfügungen. Ueberdieß ist dem gegenwärtigen Falle zu bemerken, daß von denen noch rückständigen drey königlichen] Propositionen jene der Insurrection, wegen seitdeme eingetretenen anderwei­tigen Verhältnißen, nicht mehr zur Sprache kommen müßte, jene der Erhöhung der Contribution könnte, wenn die Stände sich mit Aufnahme des Elaborats der Contributional- und Com­missariatischen-Deputation beschäftigten und eine Verbesserung der Subsistenz des Militairs in Antrag brächten, oder aber sonst eine schickliche Gelegenheit dazu darböthen, ohne das königliche] Ansehen zu compromittiren, erneuert werden, jene endl[ich] wegen Aufnahme der iuridischen Elaborate erhielte ohne weitere Nachfrage seine Erledigung unter den Deputatio­nal-Werken, und zwar vorzugsweise. Es würde also bey der

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