Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

daß der König sein Recht, den Landtag nach Umständen zu schliessen, nicht aus denen Händen lasse, daß endl[ich], nach­deme dieser Schritt blos auf die Stimmung der Stände berechnet ist, zu Leitung derselben einige Verfügung getroffen werde. All dieses könnte vielleicht hiemit vereiniget werden, wenn S[eine] M[ajestät] denen Ständen in einem an sie zu er­lassenden Rescripte erklärte, daß ohnerachtet Sie aus erheblichen Gründen, und vorzüglich] wegen der für den Staat so wichtigen zeitlichen] Erfüllung beeder Oblaten, den bereits in das 7-te Monath dauernden Landtag jetzt schon zu endigen beschlossen, Sie dennoch aus Rücksicht des von ihnen geäusserten Wunsches, die Deputational-Werke vorzunehmen, ihre Bitte wegen Fort­setzung des Landtags genehmigten, und zwar auf die Weise, daß die Stände nach den von ihnen so rühml[ich] gemachten Vorschlag, den Artikel wegen der 12.000 Recrouten ehestens verfassen, und zur Sanction vorlegen möchten damit er auch baldigst effectuirt werden könne, daß obgleich] S[eine] Maje­stät] hofften, daß die Stände, wenn sie mit Ernste und Thätig­keit vorgehen wollten, die vorzüglichsten der Regnicolar-Depu­tations-Werke bis Anfangs April 1808 dergestalt beendiget haben würden, daß man damals den Landtag schliessen könnte und dann noch hinlängl[ich] Zeit zu Ausarbeitung der Clavis und Eingabe der Fassionen in Betreff des Geld-Subsidiums bis zum gesetzlichen] Termin vorhanden seyn würde, auf den Fall je­doch, wo diese Elaborate binnen dieser Zeit nicht gäntzl[ich] verhandelt würden, da es dem Staate äusserst daran gelegen wäre, das Subsidium in den gesetzlich] bestimmten Terminen zu erhalten, zweifelten nicht S[eine] M[ajestät], daß die Landes­stände solche Verfügungen treffen würden, daß ohnerachtet der Fortsetzung des Landtages das Subsidium bis Ende Juny 1809 in die Staats-Cassen einfHessen könne. Bey nun bewilligter Aufnahme der Deputations-Werke wünschten S[eine] M[aje­stät], das [sie!] vor allem die juridischen, in Ihren königlichen] Propositionen berührte, dann das contributional- und commis­sariatische Operat vorgenommen würde. Da aber diese Ausarbeitungen geraume Zeit foderten, und eine längere Dauer des Landtags dem Contribuenten durch Bestreitung der so hoch angerechneten Diurnen sehr lästig sey, so zweifelten S[eine] M[ajestät] nicht; daß die Stände, welchen nach ihren widerhohlten Aeusserungen die Erleichterung des Contribuenten so sehr am Herzen lieget, auch hierwegen zweck­mässige Vorkehrungen treffen würden. Endl[ich] verhoffeten S[eine] M[ajestät], daß die Stände bey Verhandlung obiger Elaborate die Gründlichkeit und Reife Ueberlegung in den Berathschlagungen mit Thätigkeit verbin-

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