Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

daß die Stände, entweder ihre Verhandlungen über die Elabo­rate der Regnieolar-Deputationen dergestalt beschränken woll­ten, daß bis Anfangs Aprils kommenden Jahres der Landtag geschlossen werden könnte, wo alsdann noch hinlängliche] Zeit zur Aushebung der Passionen und Ausarbeitung der Clavis in denen C[omi]tatern bis zur ersten Raten-Zahlung, welche auf dem Monath Juny 1808 bestimmt, vorhanden wäre; eine Sache die vielleicht nicht gantz unmöglich] wäre, da die lange Dauer des Landtags und die mit dem Frühjahre rückkehrende Wirtschafts-Geschäfte bey denen Ständen das Bedürfniß aus­einanderzugehen ohnfehlbar rege machen würde ; oder daß die Stände die Zahlungs-Termine des Subsidiums bey längerer Dauer des Landtags dergestalt verkürtzten, daß der gantze Betrag desselben bis auf den letzten gesetzlichen] Termin, in wenigem Raten in die Staats-Kassen einflösse; oder aber end­lich], daß dieselben, um die noch übrige Landtags-Geschäfte ungestöhrt verhandeln zu können, von ihrem vorigen Beschlüsse abgiengen und in Rücksicht der Ausarbeitung der Clavis, Aushebung der Fassionen etc. eine ähnliche Fürsorge, wie jene des 121. Art[ikel] v[on] 1598 träfen, mithin alle diese Vor­bereitungs-Anstalten durch einen auf ähnliche Art, wie sie es in Rücksicht der Recrouten antragen, zu verfassenden, zu sanc­tionirenden und zu publieirenden Artikel noch während der Dauer des Landtags veranlaßt und in Ausübung gesetzt würden. So wenig nun die Landesstände (wie es selbst die in Hinsicht auf das Geld-Subsidium der mehrerwähnten Vorstellung einge­schaltete Erklärung beweiset) zu einer solchen Verfügung bis jetzo Neigung zu haben scheinen ; so ist auch hierinn bey dem Wunsche, welchen sie zur Aufnahme der Deputational-Elabo­rate hegen, bey dem Eifer, mit welchem sie dieses Begehren betreiben, mehr als wahrscheinlich, daß wenn von Seiten des Hofes in Rücksicht des Geld-Subsidiums eine der oben ange­führten Maaßregeln vorgeschlagen und einigermassen als Be­dingung der Fortsetzung des Landtags aufgestellet würde, die Stände, um ihren Zweck zu erreichen, auch hierinn willigen würden. Wesentlich und richtig ist die Bemerkung der hung[a­rischen] Hofkanzley, daß nachdeme die Stände das in der Frage stehende Geld-Subsidium freywillig S[einer] M[ajestät] angetra­gen, S[eine] M[ajestät] es auch angenommen, jene Bemerkun­gen über selbes aber, welche in dem königlichen] Rescript vom 4-ten [Septem]ber enthalten sind, nicht die Wesenheit des Oblatums betreffen, es auffallend seyn muß, daß die Stände laut ihrer eigenen Ausdrücke noch über die Sache selbst Verhand­lungen pflegen wollen, dieses führe nicht ohne Ursache auf die

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