Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

Vermuthung, daß die Stände vielleicht vorgeben wollen, daß das benannte Oblatum conditionirt angetragen werden, mithin von denen damit verbundenen Bedingungen noch ferners zu handeln sey. Einem jeden, der dem gegenwärtigem Landtage von seinen Anfange anbeywohnte, kann es nicht unbekannt seyn, daß gleich bey den ersten Verhandlungen wegen Bewilligung eines Geld-Subsidiums der Vorschlag gemacht wurde, daß man selbes nur bedingungsweise bewilligen und dafür dem Lande einige Vortheile ausbedingen solle. Dieser Antrag wurde nach vielen lebhaften Streitigkeiten nicht angenommen, um aber die Ge­müther der Stände zu vereinigen und sie desto leichter zu einem weesentl[ichen] Offert zu bewegen, wurde das Oblatum mit einer solcher Klausel versehen, durch welche jene Mitglieder der Stände, welche für ein conditionirtes Offert stimmten, sich auf den Fall der Nicht-Bewilligung ihrer Begehren, das Recht die Frage der Gültigkeit des oblati wieder in Anregung zu brin­gen reservirt, das Heft in Händen behalten zu haben glaubten, über die Thesis selbst neuerdings zu deliberiren. Dieses ist der eigentliche] Grund der in gegenwärtiger Vorstellung der Stände eingeschalteten Erklärung, und es ist vorauszusehen, daß bey landtägl[icher] Aufnahme der königl[ichen] Resolutionen neuer­dings von denen ober wähnten Conditionen die Rede seyn wird, daß aber auch, so viel wenigstens bis jetzo die Stimmung der Gemüther bekannt ist, dieser Antrag durch die Pluralitaet nicht angenommen, sondern verwerfen werden wird. Wünschenswerth wäre es zwar, daß diese Frage nicht mehr öffentlich] verhandelt würde, da bey dieser Gelegenheit manch unangenehme Aeusserungen vorkommen werden, allein schon die gegenwärtige Vorstellung, in welcher die Stände aller angewandten Mühe ohnerachtet nicht dahin zu bringen waren, eine ausführlichere, bestimmtere Erklärung in Rücksicht des Geld-Subsidiums in ihrer Vorstellung aufzunehmen, läßt es vermuthen, daß dieses nicht zu erreichen seyn wird, es wäre denn, daß die Fortdauer des Landtags bewilliget würde, wo die Hofnung manche der nicht genehmigten Bitten durch neue Gründe unterstützt wieder vorbringen zu können, vielleicht die Stände von Berührung und Verhandlung dieser unangenehmen Frage abbringen würde. Die letzte und am schweresten zu behebende Rücksicht, welche S[eine] M[ajestät] zu Endigung des Landtags bewegen, ist jene Betrachtung, daß eine längere Dauer dieser ständischen Versammlung das Schauspiel einer öfteren Opposition der Stände wider den Hof geben, dadurch aber eine unvortheilhafte Mey­nung von der Stimmung des Landes, von dem Zustande der'

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