Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
1807 okt.-dec.
den Zweck des 67-ten Art[ikel] 1791. von einem Landtage zu dem andern verschobene Aufnahme der obigen Elaborate als die vorzüglichste ihrer Beschwerden an. Denn nicht nur, daß die Nichtbeobachtung dieses Gesetzes, welches die Verhandlung besagter Ausarbeitungen auf dem im Jahre 1792 abzuhaltenden Landtage anordnete, wirklich] eine um so erheblichere Landesbeschwerde bildet, als eben in denen Ausarbeitungen viele der wesentlichsten Wünsche und Beschwerden des Landes systematisch verhandelt, Hülsfmittel zu Abstellung der in der Landesverwaltung vorkommenden Gebrechen vorgeschlagen wurden, sondern man hat auch in denen meisten, seit dieser Zeit abgehaltenen Landtagen, in der sicheren Hofnung, daß die Deputational-Elaborate baldigst zur Verhandlung kommen würden, um den Zusammenhang derselben nicht zu Stohren, ihnen nicht entzogen zu handeln, alle gravamina und postulata des Landes, welche systematische Fragen, oder Verfügungen involvirten, auf die Aufnahme obiger Elaborate verwiesen, mithin blieben auch diese Bitten und Beschwerden bishero noch wider den Sinn des 13-ten Art[ikel] 1791 unerledigt. Ein einleuchtendes Beyspiel hievon liefert gegenwärtiger Landtag, wo schon viele wesentliche] Landesbeschwerden, welche eine Abhülfe foderten, dahin verwiesen wurden. Diese sind die Gründe, warum die Nichtaufnahme der Deputational-Elaborate, nicht aber die Elaborate selbst, deren mehrere gar keine gravamina enthalten, von denen Ständen, und man kann behaupten, nicht ohne Grund, als das vorzüglichste gravamen des Landes auf gestellet wird. Es wäre zum Wohl des gantzen Landes, dessen einzelner Mitglieder und des Königs selbst zu Befestigung und Verbesserung der Verfassung und Verwaltung des ersteren, dann endl[ich] damit die von Seite der Stände so oft widerhohlte Klagen von nicht gehöriger Aufnahme der postulata und gravamina einmahl aufhören, zu wünschen, daß die Deputational-Elaborate landtägl[ich] verhandelt und gründlich] superirt würden. Daß die Verhandlung derselben unter dem Verlaufe eines und des nämlichen] Landtages möglich wäre, kann man, ohnerachtet der Behauptung der hung[arischen] Hofkanzley, versichern, denn obige elaborata sind schon dergestaltet ausgearbeitet, daß dem größten Theil derselben, wenn er vorhero wohl überleget, dessen Ideen wohl gefaßt, gleich in denen Landtags-Sitzungen öffentlich] verhandelt werden kann, und dieses um so mehr, als ein nicht unbeträchtlicher] Theil obiger Ausarbeitungen seit einigen Jahren bereits in denen Händen eines jeden Individuums sich befand, jeder mithin auch selbe durchstudirte. Sollte aber auch die gründliche] Aufnahme der Deputational-Elaborate längere Zeit fodern, so scheinet weder die Last, welche durch