Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
1807 okt.-dec.
fejezzék be tárgyalásaikat, mielőtt a tél a Dunán a forgalmat Pest felé .megakasztja. Ezt a véleményt a király a nádornak is megküldte, bogy nyilatkozzék róla. Der Grund der Wohlmeynung, welche die hung[arische] Hofkanzley über die Vorstellung der versammelten hung[arischen] Landesstände wegen Fortsetzung des Landtages und Aufnahme aller Elaborate der Regnicolar-Deputationen, unter dem 2-ten dieses abgegeben, liegt vorzüglich] darinn, daß nachdem S[eine] M[ajestät] aus wichtigen Gründen in Ihren allerhöchsten Rescripte von 4-ten [Septem]ber die versammelten Landesstände von Aufnahme der noch rückständigen königlichen] Propositionen dispensirt, und nur die Einsendung der ständischen postulata und gravamina begehret, sie, Hofkanzley nicht wohl auf Gewährung der Bitte der versammelten Landesstände einrathen könnte, und zwar um desto mehr, als wenn die Gründe der Stände für so erheblich erkannt wurden, daß man die Fortsetzung des Landtags anrathen wollte, sie, Hofkanzley glaube, daß dieses nicht änderst geschehen könnte, als wenn jene königlichen] Propositionen, welche noch nicht aufgenommen worden, nach dem Buchstaben des Gesetzes praeferenter verhandelt wurden, wozu man jedoch nun nach erfolgter besetzter Entschliessung die Landesstände, ohne die Convenienz und das königliche] Ansehen zu beleidigen, nicht wohl neuerdings aufrufen könne. Wesentliche] Gründe haben allerdings S[eine] M[ajestät] dazu bewogen, in Ihrem Rescripte vom 4-ten [Septem]ber die Endigung des gegenwärtigen Landtags zu verordnen. Um von einer so bestimmt geäusserten Willensmeynung abgehen zu können, müssten also entweder von denen Ständen neue erhebliche Gründe zu Unterstützung ihrer Bitte angeführt werden, oder jene Staats-Rücksichten, welche S[eine] M[ajestät] zu Bestimmung der Schliessung des Landtags veranlagten, gehoben seyn, geänderte Umstände neue Staats-Verhältnisse herbeyführen, welche die vorhero angeführten Gründe überwägen, oder endlich aus der Gewährung der Bitte der versammelten Stände für den Staat ein so wesentlicher] Nutzen entstehen, welcher alle andere Betrachtungen entfernte und es erwünschten] machte, den schon gefaßten Entschluß ohne Nachtheil des Ansehens S[einer] M[ajestät] abzuändern. Was die Gründe der Stände betrift, welche selbe in ihrer Vorstellung anführen, um S[eine] M[ajestät] zu bewegen, von Ihrem vorgefaßten Entschlüsse abzugehen und die Fortsetzung des Landtags zu bewilligen ; bemerket die hung[arische] Hofkanzley, daß es zwar nöthig sey, daß laut dem 8-ten Art[ikel] v[on] 1805 sowohl die Deputations-Elaborate, als auch die grava-