Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
1807 okt.-dec.
und Anfang des gegenwärtigen Monaths sich durch ihre Saumseeligkeit mit Grund den Vorwurf einer geflissentlichen Verzögerung des Landtags zugezogen, um so mehr, als sowohl von meiner als des Personals Seite selbe stäts erinnert wurden, die nach Euer Majestät Willensmeinung vorzunehmende Geschäfte thätig zu betreiben ; nur seit beiläufig 18 Tagen verwenden sie sich thätiger, vorzüglich in Aufnehmen der gravamina und postulata. Die von denen Ständen seit Anfange dieses Landtags angenommene Methode, alle Geschäfte zuerst in Conferenzen, dann in den Cirkeln aufzunehmen, wodurch unendlich viel Zeit verlohren gehet, dann das selbst zwischen ihnen herrschende Mißtrauen, welches öftere Coalitionen nothwendig macht, sind die einzigen Sachen, welche ihrer Langsamkeit allenfalls entschuldigen könnten. Was den zweiten Gegenstand betrift, worüber Eure Majestät Ihre Unzufriedenheit zu erkennen geben, nämlich, daß die ständische Tafel solche Gegenstände vornimmt, welche in denen königlichen] Propositionen nicht enthalten sind, muß ich vor allem bemerken, daß es denen hungarischen Ständen vermöge der Verfassung frei stehet während der Dauer des Landtags Verhandlungen was immer für Gegenstände, die sie dem öffentlichen Wohl für zuträglich halten, oder deren Aufnahme sie nicht durch eine königliche] Entschließung, oder durch die Gesetze gehindert sind, in Verhandlung zu nehmen. Dagegen gebühret auch dem Könige das Recht, die vorzunehmenden Gegenstände dergestalt zu articuliren und zu bestimmen, daß die Landesstände ohne eingehohlter Bewilligung des Landesfürsten von der ihnen vorgeschriebenen Ordnung sich nicht entfernen können. Seit der Bekanntwerdung der allerhöchsten Entschliessungen, sind bei der ständischen Tafel nur dreierlei Gegenstände in Anregung gekommen. Das Salz Weesen, die gravamina und postulata und die Elaborate der Regnicolar-Deputationen, alle übrige gerügte einzelne Fragen gehören in eine dieser 3 Classen. Was das Salz Weesen betrift, so hatten die Stände in ihrer Vorstellung vom 1-ten August es sich reservirt, in Betreff der außerlandtäglichen Erhöhung des Salzpreises eine besondere Vorstellung an Eure Majestät zu machen, und da hierwegen in denen königlichen] Rescripten nichts entgegnet wurde, so hielten sie sich um so mehr berechtiget Eure Majestät hierwegen eine eigene Vorstellung zu machen. Die übrigen in dieser Vorstellung enthaltenen Punkten waren ohnenhin in der Zahl der von Eurer Majestät abverlangten gravamina und postulata, und sind nur wegen dem besseren nexus der Ideen und der Sache in diese Vorstellung mit aufgenommen worden. Obgleich ich keineswegs