Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

deren Hinaufsendung nach Wien zur Sicherheit des aerariums, die Beisetzung des Namens des Eigenthümers aber zur Sicher­heit der letzteren nothwendig ist, so sehen die proceres nicht ein, was für ein Nachtheil aus der in Frage gezogenen Verord­nung dem Lande erwachsen. Ebenso hielten die proceres das Besorgniß, als wenn die Aufstellung des hungarischen Wappens auf die Bancozettel von 25 f. eine stillschweigende Übertragung der Caution für selbe auf das Land mit sich brächte, für minder gegründet, und glaubten dahero, daß die Stände von diesem gravamen gänzlich praescindiren könnten. Den 3-ten Punct verwiesen die proceres, nachdem ohnehin für nun hinlängliche Fürsorge in dem 63-ten Art[ikel] vom 1723 enthalten ist, auf die Coordination der Comitater und der zu selbigen gehörigen cassen. In Betracht des 4-ten erklärten sich die proceres, daß wenn die allerhöchste Entschließung wegen dem Salzwesen nicht bald einlangen sollte, hätten sie nichts entgegen, daß hierwegen eine eigene Vorstellung an Euer Maiestät gemacht werden sollte. 1 Bei der ständischen Tafel wurden an diesem nämlichen Tage auch die Bemerkungen der proceres über die 5 vorgeschla­genen Gesetzentwürfe verlesen, und alle bis auf jene, welche wegen Veränderung des Wortes ,,famis in penuriam", und wegen dem Styl des 4-ten Art[ikel], in Hinsicht welcher die Stände noch ferners auf ihren ersten Antrag beharrten, ange­nommen. Als dieses denen proceribus gemeldet wurde, traten selbe, um die Absendung der Vorstellung nicht länger zu verzögern, vollkommen denen Ständen bei. Nach dieser Übereinkunft wurden dahero noch am näm­lichen Tage in einer gemischten Sitzung die Vorstellungen und Artikel, welche ich Euer Maiestät durch Courir übersendet, ab­gelesen und expedirt. 2 Am 3-ten dieses war keine Sitzung, da die Stände einen neuen Entwurf des Gesetzes wegen denen Waldungen, die Be­merkungen der proceres über die letzten 4 gravamina im circulo aufnehmen [sie!], dann auch unter sich berathschlagten, welche gravamina und postulata der 6-ten Classe als praeferent noch aufgenommen werden sollten, welche Verfügungen im juridi­schen Fache sie noch bis zum 15-ten December ausarbeiten und Euer Maiestät unterlegen könnten. Ofen, am 4-ten December 1807. Joseph Pal, m. p. 1 Diarium 1807., 700—701. 1. 2 Diarium 1807., 702. 1., Acta 1807., 457—471. 1.

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