Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
1807 okt.-dec.
Dieser Schmertz würde weniger stark sein, wenn sich die Stände überzeugen könnten, daß dieses aus Notwendigkeit, oder wegen den öffentlichen Wohle geschehen müßte. Allein da Euer Majestät selbst erkennen, daß Hungarn vorzüglich dazu beitragen könne, für seine Produkte fremdes Geld ins Land zu bringen, da dieses Land, wenn nur die Industrie befördert wird, so viele rohe Stoffe erzeugen kann, daß nicht nur die Fabriken der deutschen Erblande damit versehen, sondern auch ein Activhandel ins Ausland getrieben werden könne, so wäre es, wenn man zum Grundsatz annehmen wollte, daß alles, was denen Fabriksinnhabern benachbarter Erblande im Weege stehen, daß sie die hungarischen Produkte nicht wohlfeil kaufen können, dem Staate schädlich sei, einleuchtend, daß man den Handel nur dahin zu treiben brauchte, daß die hungarischen Producte in leichten Preisen in die benachbarte Erblande geführt und daselbst mit Auflagen belegt werden könnten. Diese Prinzipien betreffen nicht den Vortheil aller Euer Majestät benachbarten Provintzen bewohnende Unterthanen, sondern nur den Nutzen einiger Privaten, es bitten dahero die Stände, daß Euer Majestät nicht zugeben möchten, daß ähnliche Grundsätze in der Staatsoeconomie angenommen werden möchten. Die Stände sagen ferners, der Handel zwischen den von einander unabhängigen Provintzen können nur durch gegenseitige Verträge bestimmt werden, wie die Gesetze beweisen, und da die [Dreissijgstgebühren nicht sowohl als ein königliches Provent, sondern als einMaaßstaab zu Regulirung des Handels und zu Erzielung eines Gleichgewichtes zwischen denen verschiedenen Provintzen betrachtet werden müssen, so wäre auch selbe stäts landtäglich regulirt worden, und dahero, wie es der 67. Art[ikel] vom Jahre 1791 beweiset auch die Ausarbeitung der Grundsätze des [Dreissi]gstweesens der damals benannten Regnicolardeputation in commercialibus aufgetragen worden. Diese Grundsätze, so wie jene in Rücksicht des Handels hätten die Stände schon im Jahre 1802 aufzunehmen gewunschen, dieses auch jetzo neuerdings geäussert, diesem Wunsch wäre jedoch durch die in der allerhöchsten Entschließung ertheilten Handels vortheile keineswegs genug gethan worden. Der in diesem Puncte verhandelte Gegenstand, vorzüglich aber die darin aufgeworfenen und auseinandergesetzten Staatsfragen sind theils wegen ihrer Wichtigkeit und denen Folgen, welche sie nach sich ziehen können, theils auch wegen dem Eindruck, den selbe auf beede in Frage stehenden Theile machen können, die schwersten dieser ganzen Vorstellung und fodern wegen der Hitze, mit der sie von beeden Theilen seit vielen Jahren