Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

betrieben wurden, wegen dem Eindruck, den sie im Lande sowohl auf die versammelten Landesstände, als auch auf andere gemacht, eine äusserst vorsichtige Beantwortung, damit weder denen Rechten des Königs, noch jenen des Landes zu Nahe ge­treten, kein neues Feuer verursacht, kein Anlaß zu Uneinig­keiten und Klagen unter denen verschiedenen Theilen der oesterreichischen Monarchie gegeben würde. Daß die Independenz Hungarns durch die Pragmatische Sanction anerkannt, durch den 10-ten Artikel bestätiget worden, ist richtig und selbst Euer Majestät haben selbe nie bestritten, sondern vielmehr väterlich erhalten, sie wird auch hier nur als ein Vordersatz aufgestellt, um daraus die weiteren Folgerungen zu ziehen. Aus dieser anerkannten Independenz folget, daß Euer Ma­jestät als gemeinschaftlicher Vater aller Ihrem Scepter unter­thänigen, von einander aber unabhängigen Ländern gleiche Für­sorge für alle haben, Ihnen gleiche Vortheile zufliessen lassen müssen, daß mithin das Interesse eines derselben jenem des andern nicht gäntzlich subordinirt, die Verhältniße zwischen zweien verschiedene Verfassung, Gesetze, Unabhängigkeit be­sitzende Länder und die daraus fliessenden Gegenstände durch beiderseitiges Einvernehmen bestimmt und ausgearbeitet wer­den müssen, daß aber auch alle Theile dieses Staatskörpers, welche durch das Band der Verbindung und Einverständnißes zu Erhaltung und Vertheidigung des Gantzen an einander ge­kettet sind, einzeln auf keine solche Vortheile Ansprüche ma­chen können, welche mit dem offenbaren Schaden ihrer mitver­brüderten Länder, mit dem Nachtheil des gantzen Staats nur gewährt werden können. Diese in sich so wichtige Staatsfragen, aus denen sich auch so manche Schlußfolge ziehen Hesse, die der Meinung der Ständen nicht gantz gemäß wäre, deren manche von letzteren nicht gantz richtig erörtert worden, gründlich zu Verhandeln ist, nur wegen Kürtze der Zeit weder thunlich, noch wegen der bestehenden Spannung räthlich, eine Gegendeduction würde die Gemüther erhitzen, unangenehme Erklärungen, die jetzo mit Mühe gedämpft werden konten, hervorbringen und dem Landtag ein übles Ende verschaffen. Ich halte es daher für meine Pflicht darauf einzurathen und Euer Majestät dringend zu bitten, diese Rechtsfragen jetzo nur im allgemeinen und dilatorisch zu beantworten, die gründ­liche Erörterung und Erledigung derselben auf spätere Zeiten verschieben zu wollen. Dieses könnte vielleicht folgendermassen erklärt werden. Euer Majestät, welche vom Anbeginn Ihrer Regirung die Rechte der Stände, die Landesgesetze aufrecht zu erhalten

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