Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1807

Ferenc király ezt a jegyzökönyvet a következő legfelsőbb kézirattal (u. o.) küldte el a nádornak: Lieber Herr Bruder! In der Anlage theile Ich Euer Liebden eine Abschrift des Protokolls derjenigen Konferenz mit, welche Ich am 6ten des laufenden Monats unter Meinem Vorsitze gehalten habe. Dieses Protokoll enthält die nähere Bestimmung der von Mir den gegenwärtig versammelten Ständen Meines Königreichs Hungarn eröffneten Proposizionen, welche die Meinen Finanzen zu leistende Beihilfe zum Gegenstand haben. Von Euerer Liebden erprobten Anhänglichkeit an Mich und von Dero werkthätigen Eifer für das Gesamtwohl der Monarchie verspreche Ich Mir mit voller Zuversicht, daß durch Ihren Einfluß auf die Landtagsverhandlungen die Erfüllung Meines in dem gesagten Protokolle näher entwickelten Begehrens werde bewirket werden, und Ich erwarte nur noch von Euer Liebden die Anzeige des Weges und der zweckmäßigsten Art, auf welche diese nähere Erklärung zur Kentniß der Stände gebracht werden solle, ohne irgend Einem die Einsicht in dieses, einzig und allein zu Eurer Liebden Gebrauch bestimmten Konferenzprotokolls zuzugestehen, oder eine Abschrift davon mitzutheilen. Euer Liebden ist übrigens der Aufsatz bekannt, welchen Mein Hofkammerpräsident Graf Zichy über die Modalitäten verfaßt hat, nach welchen allenfalls ein nach gewissen Prozenten vom Stamm­vermögen zu bewilligendes oblatum repartirt und eingebracht werden könte. Sollten Euer Liebden zur Erleichterung und Beschleunigung der Ausarbeitungen der Stände über diesen Gegenstand es dienlich finden, ihnen einen Leitfaden an die Hand zu geben, so können Euer Liebden diesen Aufsatz von dem Grafen Zichy abfodern, welcher für diesen Fall unter einem die Weisung von Mir hiezu erhält. Auch gestatte Ich Derosellben, falls Sie bedeutende Anstände gegen die in dem heiligenden Protokoll aufgestellten Grundsätze und Ansichten und deren Ausführung haben sollten, mit jenen Individuen, die der obgedachten Konferenz unter Meinem Vorsitze beigezohen worden und sich noch zu Ofen befinden, abermals darüber zu berathschlagen, um diesen Gegenständ auf die zweckmäßigste Art zum erwünschten Ziel mit gemeinschaftlichen Kräften zu bringen. Temesvár den 13. Mai 1807- Franz m. P . Az említett tervezet „Planum qualiter sublevandi e parte regni Hungáriáé aerarii publici" (Extraser. Diaet. 1807. 5. sz.) fejtegetve, hogy a megterheltetésnek a vagyonnal kell arányban állani, javasolja, hogy „in modernis comitiis lex lata fuerit, ut nobiles ac omnes alii, qui sub hac nomenclatione intelliguntur, quintam annuorum suorum proventuum partém per triennium iuxta propriam cuiuslibet aestimationen pro fundi huius stabilimento conferant". Hogy pedig a nemesi föld jövedelmének a 20°/o-os megadóztatása ne keltsen ellenállást, kijelenti „Medium istud pro hoc solum extraordinario status publici necessitatis easu proponitur, hacque cessante omnis ulterior praesta 4 io alioquin cessare debet".

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