Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1807

einer freywilligen Contribution annähme, herbey lassen würden) nur jenen Theil ihres Ueberfiusses bewilligen, welchen sie leicht ent­behren können, man kann also mit Grunde voraus sehen, daß diese Summe nicht sehr beträchtlich] ausfallen könne. Der zweite Zweck, zu welchem das Subsidium von denen Ständen nach dem Antrag der Credits-Co [missi] on abverlangt würde, ist die Tilgung der unverzins [liehen] Staatsschulden; jenes Uebels, welches vorzüg[lich], und man kann mit Zufersieht sagen fast allein den Ruin der Staats-Finanzen, die Unzulänglichkeit der Einnahme der Staats zu Deckung seiner Ausgaben, die ausser­ordentliche] Theuerung aller Artikel hervorgebracht hat. Da der Staatsverwaltung die Zahl der im Cours befindlichen] B[an]cozetteln, die Zahl jener, welche zu Erhaltung der ungestöhrten Circulation nothwendig sind, und welche der Staat ohne Naehtheil beybehalten kann, bekannt seyn muß, so ist es ihr leicht über die Art der Tilgung derselben ein fixes System zu fassen, die Stände Hungarns von der Größe dieses Uebels, von der Noth­wendigkeit einer Abhülfe zu überzeugen und jenen Theile der letzteren anzuzeigen, welche dieses Land auf sich nehmen sollte. Da dieses Uebel, wenn es gehoben werden soll, schnell wirkende und ausgiebige Hülfs-Mittel fodert und eine Widerhohlung derselben weder räth[lich], noch ausfuhbar ist, so werden die Stände Hungarns, wenn man sie von der Richtigkeit und Wirk­samkeit der angetragenen Maassregeln von der Existenz eines festen Systems in diesem Fach überzeugen kann, sich eher zu einen wesentlichen], zu diesem Zwecke zu leistenden Beytrage herbey­lassen, womit solcher nur einmahl vorkommen, und durch selben so viele fühlbare Uebel gehoben würden. Zu diesem Zwecke, da es sich um die Existenz des Staats und dem damit so eng ver­bundenen Wohlstand des Privatmannes handelt, werden selbe, wenn sie sich zu einem subsidio herbey lassen wollen, nicht nur einen Theil ihres Ueberflußes, sondern denselben ganz, wohl gar auch einen Theil des Capitals willig opfern, wenn sie nur dadurch den Ueberrest ihres Vermögeus erhalten, die Existenz des Staats sichern. Aus diesem erhellt, wie verschieden die Ansichten beeder Postulaten, wie verschieden die Art der Aushülfe, welche die hung[arischen] Stände durch Bewilligung derselben dem Staate leisten könnten, und der Betrag derselben seyn würde. Selbe, wie die Credits-Co [missi] on anträgt, vereint zu begehren, würde so viel heissen, als eines durch das andere zu vernichten, den Haupt­zweck zu untergraben und würde gerade der Erhaltung eines wesentlichen] Subsidiums im Weege stehen. Denn nicht nur daß die Zwecke beeder postulata, die Art der Freygebigkeit der Stände in Betreff derselben so sehr ver­schieden ist, so würde auch der von der Credits-Co [missi] on still­schweigend angenommene Grundsatz, daß ein Theil des von denen

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