Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1807

Ständen angetragenen Subsidiums zu Deckung der ausserordentlichen] Auslaagen des Staats und des jährlichen] Deficits, und nur was nach Abzug dieser Summe vom subsidio übrigbliebe zu Tilgung der B[an]cozettel bestimmt werden solle, mit desto mehr Grund das Mißtrauen der Stände zu letzterer Versicherung erwecken, ihre Ueberzeugung, das [sie!] das ganze Subsidium von seinen eigentlichen] Zwecke ab und der Deckung des Deficits zugewendet würde, bestärken, als wie wir oben erwähnten, man leicht voraus sehen kann, daß selbes bey dem nun angenommenen Systeme, bey dem tägl[ieh] fallenden Cours des Papiergeldes sich von Tage zu Tage änden und mehren, mithin auch die Notwendigkeit nach sich ziehen werde, nach und nach das gantze Subsidium wider seine Haupt­Bestimmung, zu Deckung der ausserordentlichen] Sfcaatsauslaagen und des dadurch entstehenden Deficits zu verwenden. Diese Besorgniß wird um so größer seyn, als schon im verflossenem Jahr E[uer] M[ajestät], durch die Umstände genöthiget, mittelst Patent vom 20-ten [Octojber die zur Tilgung der Bancozettel bestimmte ausser­ordentliche] Auflagen zu Deckung des Deficits verwenden zu müssen sich erklärten, als ohnerachtet des auf circa 25,000.000 berechneten Be­trags dieser Auflaagen in diesem Jahre ein neues Deficit in der Be­deckung der jährlichen] Ausgaaben bestehet. Sollten auch die hung[a­rischen] Stände aller dieser Betrachtung ohnerachtet durch Vaterlands­liebe und einem ehrenvollen Eifer für das allgemeine Wohl beseelet sich herbfty lassen, den Antrag der Credits-Co[missi]on anzunehmen, und deme gemäß ein beträchtliches] Subsidium zu beeden Absich­ten bewilligen, wären E[uer] M[ajestät] durch den tägl[ich] sich mehrenden Versfall der Staatsfinanzen genöthiget, dieses ganze Subsidium zu Deckung des jährlichen] ausserordentlichen] Bedürf­nisses zu verwenden; so würden E[uer] M[ajestät], wenn nach Verzehrug desselben eine erneuerte Verlegenheit des Staats die Tilgung der unverzinslichen] Staatsschulden, neue Beyträge der hung[ arischen] Stände erfoderten, selbe weniger bereitwillig, weniger dazu aufgelegt finden, und wohl auch der Gefahr einer abschlägigen Antwort ausgesetzt seyn. All dieses ist jedoch jetzo nicht zu besorgen, denn bey der genauem Kentniß, die ich von denen Gesinnungen der hung[arischen] Stände habe, werden selbe durch Beyspiele gewitziget nur sicher zu Werke gehen und auf keinen Fall eine solche conjunete Proposition, wie jene der Credits-Co[missi]on ist, welche mit der Laage der Sachen vereiniget betrachtet schon an und für sich das Gepräge der Nicht-Erfüllung des 2-ten Theiles derselben trägt, sondern nur einem bestimmten, ihrer Kräften angemessenen Antrag annehmen. Da nun, wie ich bewiesen zu haben glaube, der zweyfache Antrag der Credits-Co[missi]on weder angemessen, noch ausführbar ist, und wenn er bey jetziger Laage der Sachen auch wirklich] in

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