Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1807

verbindet, genauer betrachtet, so scheinet es, daß selbe, wenn der vorgesetzte Zweck erreicht, und von denen Ständen eine wesentliche] Aushülfe zu Verbesserung der Finanzen erhalten werden solte, nicht wie besagte Co[missi]on anträgt, vereint, sondern disjunctive vorgetragen werden, und die Staatsverwaltung im voraus beystimmen mäße, welches derselben es vorzüglich] zu erhalten wünsche. Das erstere Postulatum, näml[ich] die Bedeckung des durch ausserordentliche] Auslaagen entstehenden Deficits in der Einnahme des Staats würde zu Hebung eines solchen Uebels gefodert, welches bey der sich tägl[ich] mindernden Valuta des Papiergeldes, und dadurch steigenden Preisen aller Artikel mit jedem Tage zunimmt; man kann also annehmen, daß im Verlaufe eines Jahres das mit Anfang desselben berechnete Deficit sich bis Ende desselben merklich] vermehren werde, mithin muß jede auf die Deckung desselben gemachte genaue Berechnung unrichtig, die nach selber verlangte Hülfe unzureichend seyn. Dieses Uebel schreitet stäts in einer gewissen Progression fort, mehret sich mit jedem Tage und zwinget, da man es nicht im voraus berechnen kann, die Staats-Verwaltung entweder die Auflagen jährlich zu erhöhen, oder aber das noch grössere Uebel der unverzinslichen] Staatsschuld durch Ausschmiedung neuer Bancozettel zu vermehren. Ersteres Mittel hat seine gewisse Oräntze, über die zu schreiten es ohne Vernichtung der Contri­buenten nicht möglich] ist, kann mithin versagen, letzteres führet in schnellen Schritten zu einer Staats-Banqueroutte. Diese Betrachtung zeiget deutlich], daß die Bedeckung des gegenwärtigen Deficits in denen Staats-Aulagen für den Staat nur eine augenblickliche], eine palliative Hülfe sey, daß die Noth­wendigkeit derselben, wenn keine andere wesentliche] Abhülfe getroffen wird, öfters und stäts in einem erhöhtem Maaße wider­kehren, der Staat nie vor einem neuen Deficit gesichert seyn könne; handelt es sich mithin darum, daß von denen Ständen gewunschene Subsidium zu Deckung der ausserordentliche] Staats­Auslagen zu verwenden, so müßte zu diesem Zwecke eine dem voraus­zusehenden Deficit von zwey oder 3 Jahren gleichkommende Summe, um nicht so oft einen Landtag abhalten und dieses Postulat erwiedern zu müssen, begehret werden. Allein so wie einerseits die Staatsverwaltung selbst bey dem schwankenden Stand seiner Finanzen, bey dem Verfall des Papier­geldes ausser Stand ist bestimmt die Summe anzugeben, welche nothwendig wäre um das durch 2, oder 3 Jahr in der jährlichen] Einnahme entstehende Deficit zu decken, eben so würden auch andererseits die hung[arischen] Landesstände, durch obige Bück­sichten geleitet, zu diesem öfters wiederkehrenden Staatsbedürfniße (wenn sie sich auch zu einem solchen subsidio, welches durch seine vorauszusehende Wiederhohlung stillschweigend die Form

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