Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

Fürsten Eszterhäzy in betreff der denen Garden bei ihren Austritte zu denen Regimentern zu ertheilenden Oberlieutenantscharge ver­handeln, ohne jener zarten Gewissenhaftigkeit, mit welcher selbe auch jeden Anschein von Beeinträchtigungen von denen unter ihren Befehlen in der Armee dienenden k. k. Officiers zu entfernen trachten, zu nahe zu treten, kann ich doch nicht umhin, darauf anzutragen, daß jene Garden, welche sich während ihrer 4jährigen Dienstzeit in allen Fächern der Wissenschaften, in Erfüllung der aufhabenden Dienstespflichten und in ihrem sittlichen Betragen vorzüglich auszeichnen würden, bei ihrem Austritte zu den Regi­mentern, wie der Gardecapitain anträgt, als Oberlieutenants anzu­stellen seien. Es leuchtet von selbsten ein, wie sehr diese Auszeichnung den Eifer um die Application der Garden vermehren, wie viel sie dazu beitragen müsse, wahren Ehrgeitz und esprit de corps her­vorzubringen, wie ersprießlich sie dem Dienste sein könne. Wenn man nur dagegen das Unrecht, so durch diese Beför­derung denen in der Armee dienenden Officiers zustößt, zergliedert, so findet man, daß selbes in der Wirklichkeit nicht so groß sei, und den Nutzen, der aus dieser Vorsorge erwächst, nicht aufwiege. Ohne zu erwähnen, daß fast in allen Ländern Europens die Officiere jener Truppe, die den Landesfürsten zu bewachen die Ehre hat, einen höheren Rang, als alle übrigen haben, so erhellet aus dem Vorangelassenen, daß in Hinkunft bei der hungarischen Garde Officiere zu höheren Stellen gebildet, daß selbst unter diesen nur denen Ausgezeichnetesten jener Vorzug zu Theil werden sollte, es wird mithin die Zahl derselben in Rücksicht auf jene der übrigen bei der k. k. Armee dienenden Officiers unbedeutend, und das Unrecht umso weniger fühlbar sein, als jeder billige Mann einsehen muß, daß die bei der Person des Monarchen geleistete Dienste und vorzügliche Kenntnisse stäts den Vorzug verdienen. Endlich muß ich noch bemerken, daß nachdem die von der Garde austretende Unterlieutenante ihren Range zu denen Regimentern mitbringen, sie auch jetzo meist die ältesten Unterlieutenants im Regimente werden, mithin denen übrigen Unterlieutenants das Avancement zum Oberlieutenant benehmen. Übrigens kann ich nicht umhin jenen Antrage Sr. königlichen Hoheit des Erzherzogs Karls, daß die zur Garde übertretende wirkliche Unterlieutenants bei ihrem Austritte die Oberlieutenantscharge erlangen sollten, vollkommen beizustimmen. Da die Dauerzeit des Gardedienstes nach obigen Antrage nur auf 4 Jahre beschränkt ist, welche jeder Garde, wenn er sich gehörig zu seinem Berufe bilden will, nothwendig brauchet, so kann es auf keinen Fall gestattet werden, daß einer derselben während dieser Zeit austrete. Sollte jedoch während derselben ein Garde ohne Verschulden undiensttauglich werden, so wäre es der Domanovszky Sándor: József nádor iratai. TU. 41

Next

/
Oldalképek
Tartalom