Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
Namenstage, eine Surprise machte. Vor meiner wirkliehen Abreise werde ich nicht ermangeln mich neuerdings zu melden und ersterbe in tiefster Ehrfurcht von Euer Majestät Ofen, am 6-ten Ober 1806. der allerunterthänigste Diener Joseph Pal. 105. 1806 november 30. Bécs. József nádor fölterjesztése az országgyűlési királyi meghívólevél tárgyában. Sk. tiszt.: N. titk. lt., Praep. Diaet. 1807. 4. sz. A nádor értesülve az ellenvetésekről, melyekkel Somogyi különösen az országgyűlés tárgyainak megemlítését a királyi meghívólevélben ellenezte (v. ö. Iratok II. 101. sz.), újabb felterjesztéssel fordult a királyhoz. Allerunterthänigste Note ! Die Wichtigkeit der auf dem nächsten Landtage aufzunehmenden Gegenstände, die Neuheit einiger derselben und die nicht zu verkennende Nothwendigkeit, ihnen einen günstigen Erfolg zu sichern, machen es zur Pflicht, Euer Majestät die Ergreifung all jener Mittel einzurathen, wodurch letzterer erzielet werden kann. Unter die vorzüglichsten Mittel, welche ich hiezu in meinem allerunterthänigsten Vortrag vom 20-ten [Septem]ber laufenden Jahres in Vorschlag brachte, gehörte auch jenes, in deme zur Zusammenberufung des Landtags zu erlassenden regalibus eine Erwähnung der führnehmsten auf demselben vorzunehmenden Gegenstände zu machen. Der Zweck dieses Antrages war, durch Berührung dieser Gegenstände denen Landesbehörden einen Fingerzeig über den Innhalt der Instructionen ihrer zum Landtag abzusendenden Deputirten zu geben, dadurch aber sie zu vermögen, sich in selben über die Landtags-Gegenstände bestimmt zu erklären, zugleich aber auch all jene Beschränkungen auszulassen, wodurch die Verhandlungen erschweret und verzögert werden könnten. Der von mir nach dieser Vorauslassung unter dem 19-ten [Septem]ber laufenden Jahres unterlegte Entwurf zu besagten regalibus scheinet, wenn ihn Euer Majestät ohne die unterstrichenen Paragraphen gnädigst zu genehmigen geruheten, diesen Zweck zu erreichen, ohne, wie Staats-Rath Somogyi glaubet, die Gegenstände der königl. Propositionen zu sehr specifisch auseinanderzusetzen. So wenig ich die Richtigkeit der vom gedachten Staats-Rathe aufgestellten Grundsätze, daß die königl. Propositionen schon zu