Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

über die Abänderung der allerh [ochsten] Resoluzion wegen Ent­fernung des Ignaz von Almässy von der ung. Kanzlei in sehr starken Ausdrücken zu erkennen giebt und bestimmt erklärt, daß, woferne Euer Majestät den benannten Hofrath wirklich bei der Kanzlei zu belassen befinden sollten, Ihm nichts anders übrig bleiben würde, als in der Ueberzeugung, daß er nach einem so auffallenden Fürgange nichts mehr Gutes für den Dienst und das Land.wirken könne, seine Stelle zu resigniren. d[e] d[a]to 26-ten Juli 1806. Resolut [io] August [issima]. In den Vorstellungen, welche Euer Liebden Mir während Ihrer Anwesenheit zu Wien machten, habe Ich wohl hinreichende Beweggründe gefunden, den Landrichter Atzel zum Hofrathe bei Meiner Ung. Hofkanzlei zu befördern und das künftige Landtags­referat nicht mehr an den Ignaz von Almässy zu übertragen. Wenn ich aber mit dieser Bestimmung zugleich auch jene, daß Almässy zu der Septemviraltafel übertreten solle, verband, so geschah dies einzig in der Voraussetzung, daß derselbe diese Uebersetzung wünsche, oder solche wenigstens nicht zu seiner Kränkung gereiche. Bei der wiederhohlten positiven Erklärung des benannten Hofraths, daß er diese Uebersetzung als Strafe und als einen Stillschweigenden Befehl, Meine Dienste zu verlassen, ansehen würde, fand Ich Mich um so mehr bewogen von desselben Entfernung aus dem Mittel der Hof­kanzlei abzugehen, als Ich keine Ursache habe, eine Ungnade auf ihn zu werfen und seine Ehre den widrigen Vermuthungen, die solchenfalls unvermeidlich gewesen sein würden, preiß zu geben. Ganz unbegreiflich ist es Mir also, wie Euer Liebden daraus, daß ich jenen Punkt Meiner Anordung, der sich mit der Gerechtig­keitsliebe, welche Ich gegen jeden Meiner Beamten und Unter­thanen hege, nicht vereinbaren ließ, abgeändert und ohne Meinen Beschluß wegen Beförderung des Atzel und wegen des Referats in diaetalibus zurückzunehmen, die einsweilige Beibelassung des Ignaz von Almässy bei der wegen Abwesenheit und Erkrankung einiger Räthe ohnehin schon ins Stocken gerathenden Kanzlei bewilliget habe, Anlaß nehmen konnten, mit solch einer heftigen, alle Ver­hältniße, die zwischen Mir und Euer Liebden bestehen, verletzenden Vorstellung aufzutreten, und Mir mit der Resignazion Ihrer Würde für den Fall zu drohen, wenn es nicht bei der Entfernung des Almässy von der Kanzlei sein Verbleiben behielte. Ungeachtet Ich glaube, daß Euer Liebden bei einer ruhigeren Ueberlegung der Gründe, mit welchen Sie die Rechtmässigkeit Ihres Verlangens und die Notwendigkeit Ihres Entschlusses für den Fall der Nichtgewährung darzuthun trachteten, die Schwäche dieser Gründe und das Unschicksame so mancher Wendungen und Ausdrücke selbst anerkennen werden, so will Ich Mich es doch der Mühe nicht reuen lassen, Sie auf einige Bemerkungen und Rücksichten aufmerksam zu

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