Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
ihr Lohn, welcher bey dem äusserst gestiegenen Preiß aller Dinge sehr gering ist, ihnen nicht die Mittel darbiethet, um leben zu können, dahero findet man auch, daß selbe unzufrieden und geneigt sind Klagen vorzubringen. Eben so arm sind meistens die Innwohner der privil [egirten] und Contractual-Ortschaften in Croatien und ihre Stimmung ist dahero auch jener der Bauern dieser Gegend gleieh. c) [Die Banderialisten in Croatien.] Was die in Croatien befindlichen] Freysassen und Banderialisten betriff, so besitzen selbe wenig Gründe, haben wenig Erwerbszweige und keinen andern Vortheil von ihren Privilegien, als daß sie von einigen herrschaftlichen] und öffentlichen] Abgaben und Arbeiten enthoben sind, dagegen müssen sie in Friedenszeiten bey ihrer Herrschaften ausserordentliche] Dienste thun, in Kriegszeiten aber, im Fall einer Insurrection vor den Feind gehen. Bey der bekannten Güte und Duldsamkeit des croatischen Landmannes hatten die Banderialisten vor der Insurrection vom Jahre 1797 wenige Klagen über die Beschwerlichkeit ihrer Pflichten geführt. Allein da einerseits seit dieser Zeit die Insurrection zweymahl wiederhohlt wurde, und sie beedesmahl in sehr großer Zahl ausrücken mußten, sie aber auch andererseits zu Leistung der Abgaben und öffentlichen]' Arbeiten, zur Stellung von Recrouten, wie die übrigen Contribuenten angehalten wurden, so brachen sie endl[ich] in Klagen aus, welche nun um so lauter geworden und ihre gute Sinnung vermindert haben, als nach der vor einigen Jahren durch den Hofrath v. Bedekovics 1 veranlaßten Untersuchung derselben sie noch bishero* keine Abhülfe erlangen konnten. E) Der Bauer. Die ältere Geschichte Hungarns liefert mehrere Beyspiele der durch die Bauern wegen der Härte und Grausamkeit ihrer Herren veranlaßten Aufstände. Das unter der Regirung der weisen Maria Theresia eingeführte Urbárium, das Gesetz de libera colonorum migratione, jenes de perceptione decimarum haben zwar seitdem ihre Laage wesentlich] gebessert, die Verhältniße zwischen dem Grundherren und Bauern und die Abgaben des letzteren auf einen festen Fuß gebracht, dann manche der vorzüglichsten Klagen der Bauern behoben. Man kann dahero auch ohne Grund behaupten, daß wenn das Urbárium überall genau und nach der Absicht der großen Kaiserinn eingeführet, wenn es und die darauf folgenden Gesetze beobachtet würden, der Bauer in Hungarn eine gute, geschützte und ruhige Existenz gemessen würde. Allein so wie jedes Gesetz nicht alle möglichen] Fälle voraussehen kann, so wie oft mehr an der Auslegung und der Art 1 Bedekovics Ferenc magyar kancelláriai tanácsos.