Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1805

daß einerseits der Erlauer Gen [eral] -Vicair nicht nur denen aus­drücklichen] Befehlen der dirigirenden Landesstelle nicht genüge leistet, sondern vielmehr deren Niehtverrichtung verheimlichet und das gesetz- und vorschriftwidrige Betragen des nun verstorbenen Sepsier Pfarrers dadurch bestärkt, daß er wider die klare Weisung^ der Landes&telle die Zimanyischen Kinder in Erlau aufgenommen, und daß selbe alldort auf Unkosten des Kapitel erzogen und be^ lehret werden, daß aber auch andererseits das Saroser C[omi]tat und der Aba-Ujvarer C[omi]tats V[ice]-Gespann, welchem die Ausführung des Befehles der Landesstelle aufgetragen waren, die­selbe nicht betrieben, noch davon durch 3 Jahre eine Meldung gemacht, daß die höhern Befehle unerfüllt geblieben. Was den Gen [eral]-Vicair betritt, so könnte selber aus 2 Gründe zu seiner Entschuldigung anführen, die näml[ich], welche er in seiner Vorstellung vom 22-ten April 1802 erwähnt: 1°. daß vermöge allerhöchster Normal-Verordnung jene Kinder protestanti­scher Eltern, welche zum katholischen Glauben übertreten wollen, und ihren festen Vorsatz beweisen, nach 6 monatlicher] Prüfung der Uebertritt, wenn sie auch nicht die Discretions- Jahre erreicht haben, erlaubt sey; die Zimanyischen Kinder wären durch längere Zeit geprüfe worden, sie träten also in diesen Fall. 2°. Daß auf den Fall, wo diese Kinder ihrem Vater zurück­gestellt würden, sie wiegen Annahme des kathol[ischen] Glaubens seiner schlechten Behandlung und wohl gar einem Gewissens­zwang ausgesetzt seyn würden, und nebstbey zu besorgen wäre,, daß der Vater auf alle mögl[iche] Art versuchen würde, sie zum Rückfall zu ihrem vorigen Glauben zu bewegen. Allein ersterer Grund ist durch die Worte der von dem damaligen Erlauer Gen [eral]-Vicair angeführtn allerhöchstn Ent­sehliessung von selbst behoben, sie enthaltet näml [ich] Folgendes : daß es denen Kindern der Akatholiken auch vor erreichten Dis­cretions-Jahren erlaubt sey zum katholischen Glauben über zutreten, wenn sie dazu einen festen Beruf fühlen, dieser müsse jedoch vor einer vermischten Deputation von denen Kindern in Gegenwart deren Aeltern und Anverwandten erklärt, und diese Erklärung nach 6 Monathen mit Hinwegräumung aller Hindernisse ividerholt werdend Daß aber keine von denen in dieser allerhöchsten Normal­Verordnung als conditio sine qua non angesetzten Bedingnissen in diesem Falle beobachtet worden, beweisen beyliegende Acten so deutl[ich], daß ich es hier zuwiderhohlen für überflüssig halte. Die 2-te Entschuldigung war blos auf die Aussage des nun ver*­sterben[en]Sepsier Pfarrerund V[ice]-Archidiaconus Knapp gebaut,. welcher dieselbe mehr aus übertriebenen Religions-Eifer und um seinen Satz zu behaupten, als auf Beweisen gestützt eingereichet, sie kann dahero um so weniger Statt haben, als durch die mittelst a) A fölterjesztésben aláhúzva.

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