Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
Sprache verfaßt und an Euer Majestät stylisirt würden. Die übrigen höhern Cameral-, vorzügl [ich] Credits-Gegenstände könnten noch'ferners praesidialiter, mithin auch in deutscher Sprache geführt werden. Sollte diese Vereinigung, ohnerachtet aller ihrer einleuchtenden Vortheile, ohnerachtet der Erspahrung, die durch Verminderung der Beamten und Geschäfte, durch eine bessere und wohlfeilere Verwaltung der Staatsgüter daraus entstünde, nicht annehmbar scheinen, so wäre es wenigstens für den Dienst, für die Erhaltung der königl. Freystädte in Hungarn unumgänglich] nothwendig, daß alle städtische Geschäfte der k. Statthalterey übergeben und die k. Freystädte im politischen und Kamerai-Fachedieser Stelle untergeordnet würden; eine Maaßregel, die um so* weniger einen Anstand unterliegen kann, als ausser der Revision, der städtischen Rechnungen sonst die übrigen zu der Kammer gehörigen städtischen Gegenstände so eng mit denen politischen verwebt sind, daß sie auch jetzo gemeinschaftlich] verhandelt werden müssen. Was nun die Landes-Chefs betrifft, so konnten Euer Majestät aus der vorangelassenen Schilderung, aus dem von mir hergeleiteten Beyspiel gnädigst ersehen, wie nothwendig es sey, selbe einestheilsin denen materiellen Geschäften zu erleichtern, anderntheils aber, sie durch Ertheilung eines grösseren Ansehens in dem Stand zu setzen, dem Staate wesentliche]n Nutzen zu verschaffen und Euer Majestät Person, die sie vorzustellen die Ehre haben, gebührend zu vertreten. Durch die eben in Antrag gebrachte Erweiterung desWirkungskreises der Landesstellen und Verminderung der Geschäfte bey selben wird denen Landes-Chefs vieles von der materiellen Arbeit ihres Praesidiums entzogen, mithin ihnen auch mehr Möglichkeit geschafft, sich ihrer Bestimmung widmen zu können. Wenn selben überdieß ein größerer Einfluß, als bishero, in denen Vorschlägen zu Vergebung erledigter Stellen, ErthtHungen von Gnadenbezeugungen eingeräumt würde, wenn Euer Majestät ihnen gestatteten, ihre Anträge in diesem Anbetracht unmittelbar allerhöchsten Orts vorzulegen, wenn Hochdieselbe sie zu Zeiten über wichtige, die ihnen anvertrauten Provinzen betreffende Gegenstände befragen, wenn sie selbe bisweilen zu diesem Zweckezu sich berufen, sie über Verbesserungen in dem ihnen anvertrauten Lande vernehmen und darüber direete Auskünfte verlangen wollten, so würde dadurch das Ansehen des Landes-Chefs gehoben und der allerhöchste Dienst wesentlich] befördert. Dagegen glaube ich,, daß es für den Staat sehr nützlich] wäre, wenn es denen LänderChefs zur Pflicht gemacht würde, alljährlich] einen Theil desihnen untergeordneten Landes, besonders jenen, in welchem sieaus der Verhandlung der Geschäfte wahrnehmen, daß Mißbräuche eingeschlichen sind, oder andere Umstände eine nähere Beleuchtung;