Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
Höchstdieselben subsumrnirt babén würde. ÍJbrigens, da ich allem dem ungeachtet, wie es Euer Majestät all [er] h[öch]st erinnerlich sein wird, bei der Gelegenheit, als die Rescripten wegen Auseinanderlassung der Insurrection vorgelegt wurden, allerunterthänigst eingeraten habe, daß in diesen zu erlassenden Rescripten von der oberwähnten Verfügung S er K. Hoheit nichts — wie es Allerhöchstdieselben nach dem Antrag der Hofkanzlei geneigt waren — erwähnt werden, und Eure Majestät davon auch keine ämtliche Kenntniss nehmen, sondern die ganze Sache mit Stillschweigen zu übergehen geruhen möchten, dieses dann auch wirklich geschehen ist, so sind in dieser Hinsicht die allfer]h[öch]sten Königl. Rechte Eurer Majestät ohnehin unverletzt geblieben. In Ansehung des Landtags vom J[ahre] 1790/1 werde ich mich umso kürzer fassen, als die Geschichte desselben Eurer Majestät ohnehin näher bekannt ist. Es war damals eine allgemeine Verwirrung der (jiemüther, und jeder handelte nach seinem eigenen Sinn. Der 19 te Artikel, 1 welcher einen älteren erläutert und bestätiget, ist in sich nicht so schädlich, als ihn der Anonymus dafür hält, da wir tägliche Beispiele haben, daß demungeaehtet reichliche Subsidien auch ohne Landtag eingeflossen sind und täglich einfließen. Von dem Artikel 2 des letzten Landtages darf ich umso weniger sagen, da es Eurer Majestät ohnehin noch in frischem Gedächtnisse ist, wie sehr ich dessen Bestätigung in aller Unterthänigkeit widerrathen habe. Allerhöchstdieselben geruhten auch wirklich mittelst höchsten Handbillets, welches ich S er K. IL selbst einhändigte, Sich dahin zu erklären, daß All[er]h[öch]stdieselben darüber auf keinen Fall All[er'Jh[öch]stdero Sanction geben werden. Indessen, da S e K. Hoheit zur Zeit, als Eure Majestät zur Schliessung des Landtages hinabzureisen geruheten, höchstihr Vorwort wiederholt einlegten, so fanden sich All[er]h[öch]stdieselben bewogen g[nä]d[i]gst nachzugeben und die Inartikulirung mit einigen Modificationen zu bewilligen. Doch auch hier wurde den königl. Rechten nicht so sehr, als es Manchen scheint, zu nahe getreten : wovon aber bei einer anderen Gelegenheit mehreres. In Binsicht des Gebrauchs der hungar. Sprache bei Geschäften haben Eure Majestät ohnehin nichts anderes zu bewilligen geruhet, als daß die Statthalterei mit den Gerichtsbarkeiten, welche es wünschen, in besagter Sprache correspondiren möge, denn bis nun haben nur die Komitate ihre Berichte an die Statthalterei in hungar. Sprache erstattet, die Statthalterei aber denselben in lateinischer geantwortet. Hier sehe ich nicht nur keine Gefahr unterwalten, sondern ich finde die Sache sogar ganz unschädlich. Das [Sieben]bürg[ische] Gubernium correspondirt mit den Komitaten und Seklerstühlen nie anders, als in der hungarischen, und mit den Sachsen in lateinischer Sprache. Eine weit größere Aufmerksamkeit verdient aber jenes, was der 1 Az 1790: 19 t.-c. a szubszidiumról és a kontribucióról. 3 Az 1805:5. tc. a rosszakaratú följelentések ellen. Domauovszky Sándor: József nádor iratai. IH. 29