Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

Az 1805 évi napló

Excessen verüben. Schickt G[eneral] Gudin mit dem Gr. Teleky nach Holitsch, um dieses vom Kaiser Franz zu erwirken. Werden von Gr. Meerfeld durch 2 Tage aufgehalten. Wird wieder böse; was er vom Meerfeld sagt, daß er den Krieg wünscht, immer raufen möchte, aber nie zu raufen weiß, und daher immer Schläge kriegt. Was er noch ferners von Palffy sagt, über den er noch böse. Franzosen approbiren, daß ich alles habe drucken lassen. Theuerung in Preßburg, viele Leute verlassen diese Stadt. Grosse Sensation, welche daselbst das Verboth des E. H. Carl verursacht, fragen wo er ist. Achtung die sie für ihn und mich haben. Nach­richten von Wienn wenige. Die Thore sollen dort gesperrt seyn, man weiß aber nicht warum. Contribution und Requisition soll der Feind gefodert haben, aber wieviel weiß man nicht bestimmt. Ein gleiches stehet auch Preßburg bevor, es scheint, daß F. M. Davoust wünsche, daß man ihm 2 Pferde, die er angefeilt, schenken möchte, und dann traitabler würde. Aufsehen, welches der Befehl des E. H. Carls im Lande verursachet. Gedanken hierüber. Mit dem Gen[eral] Tschaplitz werden einige Aenderungen in denen Marche-Routen gemacht, es bleibt aber dabey, daß die Truppen nur 2 Märsche und 1 Rasttag machen, da der Gewinn bey einer Aenderung nicht sehr groß wäre. 1 Gr. Palffy begehrt einen Urlaub nach Ofen, 2 wird ihm aber in Folge allerhöchsten Befehls abgeschlagen. 3 Die Reisenden, die nach Wienn gehen, kommen zurück. Mehrere Vorträge der hung. Kanzley und Statthalterey, dann der Kammer worden erledigt.* 19-1 I Den 19-ten Schreiben an S. M. Meldet, daß nach ——-—'•—I gestern abgelassener Vorstellung eine neue Vorstellung der Permanenten-Deputation von Preßburg angelangt, aus welcher zu ersehen, wie stark diese Stadt belastet sey. Der Grund wäre vom Feind theils darinn angeführt, daß in dem Waffenstillstand man nebst der Stadt auch die Gegend, das C[omi]tat verstanden habe und er selbes, sobald die Lebensmittel ausgehen, besetzen wolle, theils in denen vom E. H. Karl erlassenen scharfen Ver­bothen, letztere mußten dem Feind während dem Waffenstillstand um so auffallender seyn, als auf S. M. Befehl während denen Feindseeligkeiten die für die Stadt Wienn bestimmten Lebensmittel frey passirt und die Communication für die übrigen Erbstaaten nur durch Vorsichtsmaaßregeln beschränkt war. Ich habe wider die Art dieses Verboths, welche, so lange Hungarn nicht feind­1 Militkanzl. 1805. fasc. 3., 81. 561. sz. 2 Militkanzl. 1805. fasc. 3., 85. 542. sz. 3 Militkanzl. 1805. fasc. 3., 85. 543. sz. 4 N. lt. Polit., V. P. polit. 1805. 298. es 299. sz.

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