Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1805

Sätze in allgemeinen nicht leicht was eingeAvendet werden könnte,, so liesse sich duch in Rücksicht auf den gegenwärtigen Fall viel­leicht der Einwarf machen, daß nachdem im verflossenen Jahre die Ausfuhr des Waitzens äusserst geringe gewesen, und die von mir im Verlaufe dieser Vorstellung angeführten Thatsachen mit Grunde vermuthen Hessen, daß selbe auch in heurigen Jahre eben so un­beträchtlich sein würde, auch durch das Verboth derselben dem Fruchthandel von Hungarn kein merklicher Nachtheil zugefügt werden könnte. Diesen Einwurf glaube ich mit wenig Worten beantworten zu können. Es ist zwar richtig, daß die Ausfuhr im verflossenem Jahre unbeträchtHch gewesen, daß sie es vielleicht auch heuer sein wird, allein die ungünstigen Umstände, welche diese Wirkung her­vorbrachten, können sich ändern, und dadurch, kann auch die Aus­fuhr und daraus entspringende Nutzen beträchtlicher werden. Allein geschähe dieses auch nicht, so sind die Betrachtungen, daß der Handel, wenn er einmal seinen Zug verändert, nicht so leicht und erst nach längerer Zeit wieder in das vorige Geleiß tritt, daß nur eine grössere Dauerhaftigkeit dieser Bewilligung, die durch Er­fahrung voriger Zeiten und eigenen Schaden schüchtern gemachte Handelsleute der hungarisch[en] Seeküste wieder zu Ergreifung dieses Erwerbszweiges und Verbreitung desselben bringen könne, daß endlich selbst der natürliche Gang des hungarischen Frur-ht­handels, wie ich bereits weiter oben weitläufiger bemerkte, einen längeren ungehinderten Zeitlauf forciert, meinem Erme-sen nach hinlänglich um zu erweisen, daß ein gegenwärtig zu erlassendes Verboth den wieder keimenden Fruchthandel niederdrücken und dadurch Hungarn schädlich sein würde. Allein nicht nur auf den Handel würde sich der nachtheilige Einfluß eines Ausfuhrverbotes erstrecken, es würde selbst dazu bei­tragen, den Erzeiger von Vermehrung der Erzeignis, von besserer Bebauung seiner Felder abzuschrecken. In 2­ten Falle hingegen, wenn die weniger angebauten Felder kein gutes Erträgnis Hefern, bleibt ihm kaum so viel, als er braucht zu seinem Bedarf, und es entstehet eine Noth. Da nun die Ausfuhrserlaubnis einerseits durch Vermehrung der Concurrenz nicht nur die Preise auf das Maß eines billigen Lohns für den Erzeiger hebt, sondern auch eine ausser den Fällen einer allgemeinen Noth immer freie Ausfuhr die Preise stets im gleichen Verhältnisse erhält, so muntert selbe auch anderseits den Erzeiger zur möglichsten Vermehrung seiner Producte auf, und hat dadurch die natürliche Folge, daß in besseren Jahren eine grössere Wohlfeilheit erzielt, in denen schlechtem aber immer einer dem Bedarf mehr angemessener Vorrath bei Händen ist, und nie, wie bei dem jetzt bestehenden veränderlichen Ausfuhrssystem die Preise in kurzer Zeit sehr hoch steigen und eben so schnell fällen können.

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