Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1796.

Ad 7 um sagte Spissics, daß er die in der Frage begriffenen Schriften dem Vicenotair des Szalader Comitats, Franz Répás in einem Verschlage versiegelter übergeben, wie sie aber hernach in «die Hände des Assessors Tnboly 1 gekommen, wisse er nicht. Wie unbeständig und erdichtet die Aussagen des Vicegespans sind, erhellet aus dem Vorhergesagten. Denn in seiner Aeußerung sub 3.1 sagt er, man hätte ihm einen mündlichen Bericht über die Verbrennung der Schriften abgestattet, wisse aber sich nicht zu erinnern, wem er sie gegeben, und wer sie verbrennet habe; hier aber sagt er, er hätte sie dem Franz Répás übergeben, wie sie aber in die Hände des Tuboly gekommen? wisse er nicht. Um die Sache noch mehr aufzuklären und die Wahrheit leichter zu erfahren, wurde der Vicenotair Répás nach Ofen berufen und daselbst verhört. Aus seiner sub 7.1 beiliegenden Aussage erhellet, daß Spissics ihm ohngefehr vor 17s Jahren eine Kiste mit •Schriften, von welchen er sagte, daß sie freimaurerischen Inhalts wären, übergeben hätte. Da er aber einige Zeit hernach mit dem Vieegespan zusammengekommen, so habe dieser selbe wieder .zurückgefodert, alsdann hätte sie Fatent dem Spissics in Szalä­Egerszegh wieder zurückgestellt, nachdem er sie vier Wochen bei sieh gehabt hat. Man schritt nun zur Confrontation und als Répás im Angesicht des Spissics seine Aussage widerholte, gestand Spissics, daß Répás Recht habe, er wisse aber auch jetzt nicht, wie die Schriften zu Händen des Tuboly gekommen. Hier haben wir wieder eine offen­bare Lüge das Spissics ! Oben ad 7™* sagte er, er habe die Schriften dem Répás übergeben, wisse aber nicht, wie sie hernach in die Hände des Tuboly gekommen wären, jetzt aber erkennet er, der Répás habe ihm seine Schriften, nachdem sie 4 Wochen bei selbem gelegen, wieder auf sein Begehren zurückgestellt. In dem ganzen sub 6.1 beiliegenden Verhöhre kommt übrigens nichts merkwürdiges vor, als daß Spissics ad sagt, die Mysterien, von denen die Rede war, bestünden aus dem Gesetzbuche, der Constitution und dem Rituale. Als Beilagen befinden sich bei dem Verhöre sub N. JB. ein Attestat des Ladislaus Tuboly, worin er sagt, daß er, als er die Nachricht erhalten, daß durch Aller­höchsten Befehl die Haltung der Freimaurerlogen verboten worden sei, alle bei sich vorfindigen Freimaurerschriften verbrennet und bei dieser Gelegenheit darunter das Gesetz und Ceremonienbuch, so wie auch 4 Fascikule von Briefen des Provincial-Großmeisters an das Q boni consilii zu Warasdin wahrgenommen. Weiter unten werden aber Euer Majestät deutlich sehen, daß dieses Attestat falsch und nur darum verfertiget worden sei, um die Landesregierung zu hintergehen. 1 Tuboly László.

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